Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil16.03.2006
Befangener Gemeinderat darf bei Abstimmung über Bebauungsplan nicht mitwirkenVerwaltungsgericht bestätigt Ausschluss aus Gemeinderatssitzung
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage eines Mitglieds des Gemeinderats der Stadt Bruchsal gegen seinen Ausschluss aus der Gemeinderatssitzung vom 19. April 2005 abgewiesen. Der Ausschluss von der Entscheidung des Gemeinderats über den Bebauungsplan Heimenäcker-Erweiterung sei zu Recht erfolgt, da der Kläger befangen gewesen sei. Es stehe zu erwarten, dass der Kläger durch die Ansiedelung eines großen Gartenmarktes im geplanten Fachmarktzentrum einen nicht unerheblichen wirtschaftlichen Nachteil erleiden wird.
Der Kläger ist selbst Inhaber eines Bau- und Gartenmarktes und hatte anlässlich der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs geltend gemacht, er werde in seiner Existenz bedroht. Auch das von dem Investor des geplanten Fachmarktzentrums in Auftrag gegebene Verträglichkeitsgutachten prognostiziert einen erheblichen Umsatzrückgang.
Das Gericht sah darin ein individuelles Sonderinteresse, das seinen Ausschluss wegen Befangenheit rechtfertige. Der Kläger teile sein Schicksal zwar mit einer Reihe weiterer Geschäfte. Ihre Zahl sei jedoch gering. Von einem bloßen Gruppeninteresse, das seine Befangenheit ausschließe, könne daher nicht gesprochen werden. Das erforderliche individuelle Sonderinteresse setze allerdings auch nicht voraus, dass der Kläger eine Monopolstellung oder eine marktbeherrschende Position besitze, die in Zukunft zerstört werde. Es reiche aus, dass es sich - so wie hier - um einen kleinen, überschaubaren Kreis von Mitbewerbern handele.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 21.04.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Karlsruhe vom 20.03.2006