18.10.2024
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Dokument-Nr. 3761

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Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil22.01.2007

Oberbür­ger­meis­terwahl in Karlsruhe ist gültig - Streit um Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem StimmzettelWahlverlierer scheitert mit Anfech­tungsklage

Das Verwal­tungs­gericht Karlsruhe hält die Wahl des Oberbür­ger­meisters in Karlsruhe vom 02.07.2006 für gültig. Das Gericht wies deshalb die im November 2006 erhobene Wahlan­fech­tungsklage des Mitbewerbers Helmut Günther Ringger ab. Dieser hatte gegen die im August 2006 ergangene Entscheidung des Regie­rungs­prä­sidiums Karlsruhe geklagt, wonach der Urnengang in Karlsruhe nicht zu beanstanden ist.

Das Verwal­tungs­gericht stellte fest, dass keine Verletzung einer wesentlichen Vorschrift über die Wahlvor­be­reitung vorliege. Die Niederschrift über die Sitzung des Gemein­de­wahl­aus­schusses am 07.06.2006 belege, dass die Festlegung der Reihenfolge der Bewerber auf dem Stimmzettel ordnungsgemäß nach den Bestimmungen der Kommu­nal­wahl­ordnung erfolgt sei. Die Unrichtigkeit dieser öffentlichen Urkunde habe der Kläger nicht bewiesen. Auch eine gegen ein Gesetz verstoßende Wahlbe­ein­flussung durch das städtische Informations- und Presseamt bei der Berich­t­er­stattung in der Stadtzeitung über die öffentliche Kandi­da­ten­vor­stellung habe nicht stattgefunden. Bei der Behauptung des Klägers, die Bilder der Kandidaten seien zu Gunsten anderer Bewerber und zu seinen Ungunsten bearbeitet worden, handle es sich um eine nicht verifizierbare Vermutung. Schließlich seien sämtliche vom Kläger gerügten Wahlmängel nicht geeignet, sich auf das Wahlergebnis auszuwirken.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Karlsruhe vom 05.02.2007

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