18.10.2024
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Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss15.03.2006

Bei Verbreitung von Gewalt- und Pornovideos mit dem Handy droht Unter­richts­aus­schlussVerwal­tungs­gericht bestätigt Maßnahme einer Eberbacher Schulleiterin

Es ist nicht unver­hält­nismäßig, eine Schülerin, die mit ihrem Handy Gewalt- und Pornovideos an andere Mitschüler weitergibt, für fünf Tage vom Unterricht auszuschließen, entschied die 1. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Karlsruhe in einem heute bekannt gegebenen Beschluss und lehnte damit den Eilantrag einer 14-jährigen Schülerin aus Eberbach ab.

Mehrere Schüler verbreiteten an einer Eberbacher Schule per Handy so genannte Snuff-Videos, auf denen pornographische Szenen oder brutale Gewalt­tä­tig­keiten zu sehen waren. Die Sache flog auf, als sich Eltern eines Sechstklässlers beschwerten, weil ihr Kind unter Schlafstörungen litt. Die Schulleiterin verständigte die Polizei und verhängte gegen die beteiligten Schüler ab Dienstag Ordnungs­maß­nahmen. Auch die Antragstellerin wurde für fünf Tage vom Unterricht ausgeschlossen. Die Eltern der Schülerin hielten die Maßnahme für unver­hält­nismäßig, weil ihre Tochter sich freiwillig zu der Tat bekannt habe und bisher unbescholten sei. Sie legten im Namen ihrer Tochter Widerspruch ein und wandten sich mit einem Eilantrag an das Verwal­tungs­gericht, um zu erreichen, dass der Unter­richts­aus­schluss vor einer rechtskräftigen Entscheidung über ihren Widerspruch nicht vollzogen wird.

Das Verwal­tungs­gericht lehnte den Eilantrag gestern ab. Die verbreiteten brutalen Gewalt- und Pornoszenen seien geeignet, das seelische Gleichgewicht und das sittliche Empfinden der Schüler und Schülerinnen, die solche Videosequenzen auf ihrem Handy erhielten, massiv zu beeinträchtigen und Angstzustände hervorzurufen. Zu Recht habe es die Schulleitung daher für erforderlich gehalten, strenge Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere auch, um andere Schüler von Nachah­mung­staten abzuhalten.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 4/2006 des Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 16.03.2006

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