15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 3502

Drucken
Beschluss05.12.2006Verwaltungsgericht Hannover7 B 5683/06
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Hannover Beschluss05.12.2006

Ohne Rechtsgrundlage weder Jazz noch KlassikVerwal­tungs­gericht stoppt die Vergabe einer Rundfunk­frequenz

Die Antragstellerin, Jazz Welle Plus aus Hamburg, wendet sich im Eilverfahren gegen die Verga­be­ent­scheidung der Nieder­säch­sischen Landes­me­di­e­n­anstalt, unter Anordnung des Sofortvollzuges dem Klassik Radio aus Augsburg - einem von 15 Mitbewerbern - , die UKW-Hörfunkfrequenz 107,4 MHz (Messefunk) zuzuweisen. Das Verwal­tungs­gericht Hannover hat diesem Antrag stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Konkur­ren­tenklage wieder­her­ge­stellt.

Die Kammer konnte zum einen ein öffentliches Interesse am Sofortvollzug nicht erkennen, weil Klassik Radio wegen des noch nicht abgeschlossenen Ausschrei­bungs­ver­fahrens der Bundes­netz­agentur für die technische Abwicklung in absehbarer Zeit nicht auf Sendung gehen kann. Zum anderen hält sie die Zuwei­sungs­ent­scheidung zu Gunsten von Klassik Radio für rechtswidrig, weil das Nieder­säch­sische Mediengesetz keine Ermächtigung für die Landes­me­di­e­n­anstalt enthält, freie Übertra­gungs­ka­pa­zitäten zuzuweisen. Nach der Rechtssprechung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts müssen die Länder­pa­r­lamente zumindest gesetzliche Rahmen­be­din­gungen für solche Verga­be­ent­schei­dungen schaffen, weil es sich um wesentliche Entscheidungen handelt, die in Grundrechte der Mitbewerber eingreifen. Dies ist in Niedersachsen - im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern - bislang nicht geschehen. Ohne Nachbesserung durch den Gesetzgeber fehlen Zulassungs- und Zuwei­sungs­ent­schei­dungen die Rechtsgrundlage.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Hannover vom 08.12.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss3502

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI