Dokument-Nr. 6369
Permalink https://urteile.news/
Verwaltungsgericht Hannover Beschluss15.07.2008
Niedersachsen: Verwaltungsgericht lehnt Eil-Antrag von Wirtsleuten gegen Rauchverbot in Gaststätten abEntscheidung zum Nichtraucherschutz in Gaststätten
Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Antrag von Wirtsleuten aus Hannover auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Landeshauptstadt Hannover abgelehnt, mit der sie erreichen wollten, dass ihre selbstbewirtschaftete Ein-Raum-Gaststätte bis zur anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Nichtraucherschutzgesetze Berlins und Baden-Württembergs von den Bestimmungen des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes ausgenommen wird.
Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Antragsteller keinen Grund für den Erlass einer einstweiligen Anordnung glaubhaft gemacht hätten. Das Bundesverfassungsgericht hat in den Verfassungsbeschwerden zu vergleichbaren Bestimmungen in den Nichtraucherschutzgesetzen Berlins und Baden-Württembergs Termin zur Verkündung einer Entscheidung bereits auf den 30. Juli 2008 angesetzt.
Gericht: Antragsteller können noch zwei Wochen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts warten
Die Stadt hatte angekündigt, im Falle des Erfolgs der anhängigen Verfassungsbeschwerden diesen Umstand auch gegenüber den hannoverschen Wirtsleuten zu berücksichtigen. Nach Auffassung des Gerichts ist es den hannoverschen Wirtsleuten zuzumuten, die verbleibenden gut zwei Wochen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, zumal das Niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz im wesentlichen bereits vor fast einem Jahr in Kraft getreten ist.
Nebenraum könnte abgetrennt werden
Dessen ungeachtet hätten die Wirtsleute nicht glaubhaft gemacht, dass es ihnen unmöglich oder unzumutbar sei, in ihrer Gastwirtschaft einen Nebenraum für Raucher einzurichten und sich damit im Einklang mit dem Nichtraucherschutzgesetz zu verhalten. Das Bauamt der Stadt Hannover hatte einen solchen Nebenraum nicht von vornherein für bauordnungsrechtlich unzulässig angesehen.
Umsatzeinbußen nicht glaubhaft gemacht
Schließlich hätten die Wirtsleute nicht glaubhaft gemacht, dass ihre Umsatzeinbußen ausschließen auf das Rauchverbot zurückzuführen seien. Denn es sei allgemein bekannt, dass die Umsätze von Gastwirten wegen der generellen Konsumzurückhaltung in der Bevölkerung und insbesondere während der Ferien- und Sommerzeit zurückgingen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Hannover vom 15.07.2008
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss6369
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.