21.11.2024
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Sie sehen das RBB-Sendezentrum, einen dreiteiligen Gebäudekomplex des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) in Berlin.

Dokument-Nr. 3774

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Urteil06.02.2007Verwaltungsgericht Hannover7 A 5469/06
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Verwaltungsgericht Hannover Urteil06.02.2007

RTL verletzt Jugendschutz in Nachmit­tags­sendung(Weitere) Klage von RTL gegen Beanstandung von Fernsehsendung durch die Landes­me­di­e­n­anstalt abgewiesen

Das Verwal­tungs­gericht Hannover hat die Beanstan­dungs­ver­fügung der Nieder­säch­sischen Landes­me­di­e­n­anstalt wegen einer 2004 im Nachmit­tags­programm gesendeten Folge einer "Doku-Soap", in der zwei Autohändler-Darsteller Raumpf­le­ge­rinnen, die sich im Betrieb um eine Stelle als Putzfrau bewerben, menschen­ver­achtend behandeln, für rechtmäßig erklärt.

Ein Darsteller hatte u.a. eine Bewerberin unvermittelt mit einem Aktenordner beworfen, hatte sie als "Toastbrot" bezeichnet und zu ihrem Aussehen bemerkt, dass sie wohl bislang in der Geisterbahn gearbeitet hätte.

RTL hatte bereits im Verwal­tungs­ver­fahren erklärt, die Sendung nicht wiederholen zu wollen, weil sie eigenen Maßstäben nicht genüge. Gegen die Beanstandung durch die Landes­me­di­e­n­anstalt wurde jedoch geklagt, weil nach Auffassung von RTL die Kommission für Jugend­me­di­en­schutz nicht einem ordnungsgemäßen Verwal­tungs­ver­fahren entschieden habe. Das Verwal­tungs­gericht sah hingegen ein etwaig fehlerhaftes Verwal­tungs­ver­fahren durch eine nachträgliche Entscheidung der Kommission als geheilt an. Die Beanstandung sei auch in der Sache rechtmäßig, weil das gezeigte Verhalten der Darsteller im Nachmit­tags­programm geeignet sei, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigen­ver­ant­wort­lichen und gemein­schafts­fähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. RTL hätte die Sendung deshalb erst im späten Abendprogramm ausstrahlen dürfen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Hannover vom 07.02.2007

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