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24.07.2026 

Dokument-Nr. 36134

Sie sehen einen leeren Computerraum einer Schulklasse.
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Beschluss15.07.2026Verwaltungsgericht Hannover6 B 3826/26 und 6 B 3751/26
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Hannover Beschluss15.07.2026

Eilanträge auf vorläufige Aufnahme auf dem Wunschgymnasium ohne ErfolgKein Anspruch auf einen Platz an einer bestimmten öffentlichen Schule

Zwei Schüler wollten mit Eilanträgen beim Verwal­tungs­gericht Hannover ihr Wunschgymnasium im Stadtgebiet Hannover zur vorläufigen Aufnahme für die fünfte Klasse verpflichten lassen. Sie hatten im Losverfahren keine Plätze erhalten.

Zwei Einzelrichter der 6. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Hannover haben mit Beschlüssen vom 15. Juli 2026 die Anträge abgelehnt. Die Einzelrichter haben entschieden, dass kein Anspruch auf einen Platz an einer bestimmten öffentlichen Schule besteht, solange eine andere Schule derselben Schulform in zumutbarer Weise erreichbar ist. Wurde das Losverfahren ordnungsgemäß durchgeführt und sind die Kapazitäten ausgeschöpft, besteht kein weiterer Aufnah­mean­spruch.

Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Die Antrag­stel­le­rinnen haben die Möglichkeit, Beschwerde beim Nieder­säch­sischen Oberver­wal­tungs­gericht einzulegen.

Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (pm/pt)

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