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Dokument-Nr. 744

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Urteil20.07.2005Verwaltungsgericht Hannover5 A 3675/04
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Verwaltungsgericht Hannover Urteil20.07.2005

Keine beleuchteten Werbeschilder auf TaxenVG lehnt Klage auf Zulassung beleuchteter Werbeschilder auf Taxen ab

Das Verwal­tungs­ge­richts Hannover wies die Klage eines hannoverschen Taxiun­ter­nehmens ab, das die Zulassung beleuchteter Werbeschilder auf seinen Taxen erreichen wollte.

Die Landes­hauptstadt Hannover hatte dies mit der Begründung abgelehnt, dies würde Ablenkung und dadurch eine Verkehrs­ge­fährdung bedeuten. Die Kammer hatte keine Bedenken gegen diese Ermes­sen­s­ent­scheidung, die vom Gericht nur eingeschränkt überprüft werden kann. Dass danach beleuchtete Werbung auf Fahrzeugen ein höheres Ablen­kungs­po­tential darstellt als - statische - Werbung am Straßenrand sei nicht zu beanstanden.

Das gelte auch für die Annahme, dass "dezente Werbung" an LKWs durch reflektierende Materialien mit den auf dem Dach der Taxen montierten Schildern nicht zu vergleichen sei. Es müsse von der Straßen­ver­kehrs­behörde nicht durch besondere Untersuchungen nachgewiesen werden, dass von der geplanten Beleuchtung tatsächlich eine erhöhte Gefahr ausgeht.

Quelle: Pressemitteilung des VG Hannover vom 20.07.2005

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