Verwaltungsgericht Hannover Urteil27.09.2005
Keine Windräder über 100 MeterGericht bestätigt Höhenbegrenzung für Windräder auf 100 Meter
Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die Klage eines Windkraftanlagenbetreibers auf Erteilung eines Bauvorbescheides durch die Region Hannover abgewiesen.
Der Kläger will in der Gemarkung Neuwarmbüchen der Gemeinde Isernhagen zwei über 100 m hohe Windenenergieanlagen errichten, obwohl der dort gültige Bebauungsplan der Gemeinde die Höhe der Windräder im Vorranggebiet Windenergieanlagen auf 100m begrenzt. Der Kläger verwies vor Gericht vergebens darauf, dass die in dem Bebauungsplan vorgesehene Schallleistungs- und Höhenbegrenzung es ihm unmöglich machten, Windenergieanlagen dort wirtschaftlich betreiben. Der Bebauungsplan sei unwirksam, weil er tatsächlich eine Verhinderungsplanung darstelle.
Die Kammer konnte sich dem nicht anschließen. Die Höhenbegrenzung werde von dem Raumordnungsprogramm anempfohlen und sei durch die Gemeinde auch aus Gründen des Landschaftsschutzes gewählt worden. Dies sei nicht zu beanstanden. Der Kläger konnte das Gericht nicht davon überzeugen, dass Windkraftanlagen bis zu 100m Höhe nicht wirtschaftlich zu betreiben seien.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2005
Quelle: Pressemitteilung des VG Hannover vom 28.09.2005