14.11.2024
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Dokument-Nr. 1065

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Verwaltungsgericht Hannover Urteil27.09.2005

Keine Windräder über 100 MeterGericht bestätigt Höhenbegrenzung für Windräder auf 100 Meter

Die 4. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts hat die Klage eines Windkraft­an­la­gen­be­treibers auf Erteilung eines Bauvor­be­scheides durch die Region Hannover abgewiesen.

Der Kläger will in der Gemarkung Neuwarmbüchen der Gemeinde Isernhagen zwei über 100 m hohe Winde­n­ener­gie­anlagen errichten, obwohl der dort gültige Bebauungsplan der Gemeinde die Höhe der Windräder im Vorranggebiet Windener­gie­anlagen auf 100m begrenzt. Der Kläger verwies vor Gericht vergebens darauf, dass die in dem Bebauungsplan vorgesehene Schallleistungs- und Höhenbegrenzung es ihm unmöglich machten, Windener­gie­anlagen dort wirtschaftlich betreiben. Der Bebauungsplan sei unwirksam, weil er tatsächlich eine Verhin­de­rungs­planung darstelle.

Die Kammer konnte sich dem nicht anschließen. Die Höhenbegrenzung werde von dem Raumord­nungs­programm anempfohlen und sei durch die Gemeinde auch aus Gründen des Landschafts­schutzes gewählt worden. Dies sei nicht zu beanstanden. Der Kläger konnte das Gericht nicht davon überzeugen, dass Windkraft­anlagen bis zu 100m Höhe nicht wirtschaftlich zu betreiben seien.

Quelle: Pressemitteilung des VG Hannover vom 28.09.2005

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