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Dokument-Nr. 33860

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Beschluss21.03.2024Verwaltungsgericht Hannover2 B 5534/23
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Hannover Beschluss21.03.2024

Musikhochschule Hannover muss Beset­zungs­ver­fahren für die Präsi­den­ten­stelle fortsetzen

Der Abbruch des Verfahrens zur Besetzung der Präsi­den­ten­stelle der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover durch das Präsidium der Hochschule war nach Auffassung der 2. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Hannover rechtswidrig. Mit Beschluss vom 21. März 2024 verpflichtete das Gericht die Musikhochschule im Rahmen einer einstweiligen Anordnung, das Auswahl­ver­fahren für diese Stelle fortzusetzen.

Gegen den Abbruch des Stellen­be­set­zungs­ver­fahrens hatte sich ein Bewerber für die Präsi­den­ten­stelle mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gewendet. Er war zuvor vom Senat der Musikhochschule mit Stimmenmehrheit für diese Position gewählt worden. Nach der im Juli 2023 erfolgten Wahl hatte das Hochschul­prä­sidium allerdings im Wege der Rechtsaufsicht das Auswahl­ver­fahren mit der Begründung abgebrochen, dem Senat seien bei der Wahl Verfah­rens­fehler unterlaufen.

Ob dem Senat der Musikhochschule Verfah­rens­fehler tatsächlich unterlaufen sind, ließ das Gericht im Ergebnis offen. Jedenfalls würden die vom Präsidium angeführten Fehler - wenn sie denn vorliegen - nicht zum Abbruch des ganzen Verfahrens berechtigen, weil sie geheilt werden könnten. In diesem Fall müsse der Senat nur den Wahlakt wiederholen.

Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (pm/pt)

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