23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit verschiedenen Schreibutensilien, sowie einen Holzstempel auf einem Stempelkissen.

Dokument-Nr. 30803

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Hannover Urteil09.09.2021

Keine höhere Besoldung von Förder­schul­lehrer mit Funktionsstelle als Fachleiter am Studienseminar SonderpädagogikVerwal­tungs­gericht weist Klage ab

Das Verwal­tungs­gericht Hannover hat die Klage einer als Fachleiterin am Studienseminar tätigen Förder­schul­lehrerin auf höhere Besoldung abgewiesen.

Die Klägerin erhält für ihre Tätigkeit als Fachleiterin am Studienseminar zusätzlich zu ihrer Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 13 eine besondere Stellenzulage in Höhe von 150,00 EUR. Sie begehrte eine Höherbewertung ihres Dienstpostens und vertrat die Auffassung, sie werde zu Unrecht besol­dungs­rechtlich anders behandelt als Lehrkräfte aus dem Gymnasial- oder Berufs­schul­bereich, die eine entsprechende Tätigkeit als Fachlei­ter*innen am Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien und Berufsschulen ausübten. Für diese bestehe eine Beför­de­rungs­mög­lichkeit in das nach Besol­dungs­gruppe A 15 besoldete Amt einer Studi­en­di­rektorin/eines Studi­en­di­rektors.

Gericht hält Klage für unzulässig

Die Kammer hielt die Klage im Hinblick auf die Organi­sa­ti­o­n­freiheit des Dienstherrn bereits für unzulässig. Die gerichtliche Kontrolle sei insoweit auf hier nicht gegebene Fälle der Manipulation oder Willkür des Dienstherrn beschränkt.

Auch inhaltlich hat die Klage keinen Erfolg

Auch in der Sache hat das Höher­be­sol­dungs­be­gehren nach Ansicht der Kammer keinen Erfolg. Nach den geltenden besol­dungs­recht­lichen Regelungen stehe in der hier maßgeblichen Laufbahn (Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung, erstes Einstiegsamt) ein nach Besol­dungs­gruppe A 15 besoldetes Statusamt, welches der Klägerin übertragen werden könnte, schon nicht zur Verfügung. Die unter­schiedliche gesetz­ge­be­rische Ausgestaltung der Besoldung von am Studienseminar als Fachlei­ter*innen tätigen Förder­schul­leh­rer*innen und der in derselben Funktion tätig werdenden Lehrkräfte aus dem Gymnasial- und Berufs­schul­bereich stellt nach Ansicht der Kammer auch keinen Verstoß gegen den Gleich­be­hand­lungs­grundsatz dar.

Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil30803

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI