Verwaltungsgericht Hannover Beschluss23.11.2006
Baudirektor wendet sich erfolgreich gegen vorläufige Dienstenthebung
Der Antragsteller ist Städtischer Baudirektor einer regionsangehörigen Gemeinde. Gegen diesen wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil er trotz Krankschreibung ein Konzert besucht hatte und sich für Mittagspausen, Arztbesuche und Dienstgänge nicht ausgestempelt hatte, obwohl dies vorgeschrieben war.
Ein zunächst im September 2005 eingeleitetes Disziplinarverfahren stellte der Verwaltungsausschuss der Gemeinde wegen eines Verfahrensfehlers ein. Anschließend nahm der Bürgermeister der Gemeinde das Verfahren wieder auf und verfügte im Oktober 2006 eine vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung der Dienstbezüge.
Dem einstweiligen Rechtsschutzantrag gab das Gericht statt, weil der Bürgermeister nach den Vorschriften des Disziplinarrechts für die Fortführung bzw. Wiederaufnahme des Verfahrens nicht zuständig war. Zuständig wäre der Verwaltungsausschuss der Gemeinde oder die Region Hannover als Aufsichtsbehörde gewesen.
Zudem merkte das Gericht an, dass die erhobenen Vorwürfe auch in der Sache die getroffene Maßnahme nicht rechtfertigten. Eine Krankschreibung hindere nicht den Besuch eines Konzertes. Das Nicht-Erfassen von Arbeitszeitunterbrechungen sei zwar voraussichtlich als Dienstvergehen einzustufen; dieses Vergehen wiege aber nicht so schwer, dass es eine vorläufige Dienstenthebung rechtfertigen könnte.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 28.11.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Hannover vom 24.11.2006