15.11.2024
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Dokument-Nr. 3411

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Beschluss23.11.2006Verwaltungsgericht Hannover18 B 7877/06
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Verwaltungsgericht Hannover Beschluss23.11.2006

Baudirektor wendet sich erfolgreich gegen vorläufige Dienstenthebung

Der Antragsteller ist Städtischer Baudirektor einer regio­ns­an­ge­hörigen Gemeinde. Gegen diesen wurde ein Diszi­pli­na­r­ver­fahren eingeleitet, weil er trotz Krankschreibung ein Konzert besucht hatte und sich für Mittagspausen, Arztbesuche und Dienstgänge nicht ausgestempelt hatte, obwohl dies vorgeschrieben war.

Ein zunächst im September 2005 eingeleitetes Diszi­pli­na­r­ver­fahren stellte der Verwal­tungs­aus­schuss der Gemeinde wegen eines Verfah­rens­fehlers ein. Anschließend nahm der Bürgermeister der Gemeinde das Verfahren wieder auf und verfügte im Oktober 2006 eine vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung der Dienstbezüge.

Dem einstweiligen Rechts­schutz­antrag gab das Gericht statt, weil der Bürgermeister nach den Vorschriften des Diszi­pli­nar­rechts für die Fortführung bzw. Wiederaufnahme des Verfahrens nicht zuständig war. Zuständig wäre der Verwal­tungs­aus­schuss der Gemeinde oder die Region Hannover als Aufsichts­behörde gewesen.

Zudem merkte das Gericht an, dass die erhobenen Vorwürfe auch in der Sache die getroffene Maßnahme nicht rechtfertigten. Eine Krankschreibung hindere nicht den Besuch eines Konzertes. Das Nicht-Erfassen von Arbeits­zeit­un­ter­bre­chungen sei zwar voraussichtlich als Dienstvergehen einzustufen; dieses Vergehen wiege aber nicht so schwer, dass es eine vorläufige Dienstenthebung rechtfertigen könnte.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Hannover vom 24.11.2006

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