15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 29472

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Hannover Urteil09.11.2020

Schorn­steinfeger­arbeiten müssen auch während der Corona-Pandemie durchgeführt werdenMit der Arbeit eines Schorn­stein­fegers einhergehendes Infek­ti­o­ns­risiko zumutbar

Das VG Hannover hat entschieden, dass Schorn­steinfeger­arbeiten auch während der Covid-19-Pandemie durchgeführt werden müssen.

Die Kläger sind Eigentümer eines Grundstückes, für welches Schorn­stein­fe­ger­a­r­beiten bis zum 31. Mai 2020 durchzuführen waren. Nach Ablauf der Frist wandten sich die Kläger an den Bezirks­schorn­steinfeger und baten unter Verweis auf ihre Zugehörigkeit zu einer von der COVID-19-Pandemie gefährdeten Risikogruppe um eine Verschiebung des Prüftermins. Die beklagte Region Hannover und der Bezirks­schorn­steinfeger lehnten eine Verlegung des Termins unter Verweis auf näher beschriebene Schutz­vor­keh­rungen ab.

Kläger wandte sich gegen gebüh­ren­pflichtige Anordnung der Untersuchung

Nach Verstreichen einer weiteren Frist forderte die Beklagte die Kläger mit dem in diesem Verfahren angegriffenen kosten­pflichtigen Bescheid auf, die erforderliche Abgaswege-Abgas­lei­tungs­über­prüfung zu veranlassen. Diese ließen die Kläger anschließend durchführen. Sie suchen nunmehr Rechtsschutz gegen die Verfügung der Beklagten und halten die gebüh­ren­pflichtige Anordnung der Untersuchung für nicht veranlasst, da sie lediglich um eine Verlegung des Prüftermins gebeten hätten.

Schorn­stein­fe­ger­a­r­beiten trotz Infek­ti­o­ns­risiken zumutbar

Das Verwal­tungs­gericht hat die Klage abgewiesen. Die Beklagte habe gegenüber den Klägern einen Aufschub der Arbeiten abgelehnt, ihnen eine angemessene Nachfrist gesetzt und sie über die kosten­pflichtigen Folgen der weiteren Missachtung der Eigen­tü­mer­pflichten hingewiesen. Die Durchführung der Arbeiten sei den Klägern auch im Hinblick auf die mit der COVID-19-Pandemie einhergehenden Infek­ti­o­ns­risiken nicht unzumutbar gewesen. Schorn­stein­fe­ger­a­r­beiten seien nicht verzichtbar, denn sie dienten dem Erhalt der Betriebs- und Brandsicherheit der Anlage. Dem Infek­ti­o­ns­schutz sei daher ausreichend Rechnung getragen, wenn der Schornsteinfeger und seine Mitarbeiter Handschuhe und Mund-Nase-Schutz verwendeten. Eine Anwesenheit der Kläger während der Arbeiten sei überdies nicht erforderlich.

Entscheidung nicht Rechtskräftig

Die Entscheidung ist noch nicht Rechtskräftig und kann vor dem Oberver­wal­tungs­gericht in Lüneburg angegriffen werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil29472

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI