22.11.2024
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Dokument-Nr. 6033

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Verwaltungsgericht Hannover Beschluss08.05.2008

Ausbau der Hühner­schlachtung in Wietzen vorläufig zulässigEilantrag eines Nachbarn abgelehnt

Der Antragsteller betreibt in Wietzen, Landkreis Nienburg, einen Tierhal­tungs­betrieb. Durch seinen Betrieb werden die Immissionswerte der Geruch­s­im­missions-Richtlinie gegenwärtig erheblich überschritten.

In einem vorläufigen Rechts­schutz­ver­fahren wendet er sich gegen die der beigeladenen Firma Wiesenhof erteilte immis­si­ons­schutz­rechtliche Genehmigung zur Erhöhung ihrer Schlacht­leistung von bisher 119.000 kg auf 270.000 kg Lebendgeflügel pro Tag. Er macht geltend, die dadurch verursachten zusätzlichen Geruch­s­im­mis­sionen seien nicht - wie von der Behörde angenommen - irrelevant, sondern tatsächlich höher als in dem der Genehmigung zugrunde liegenden Gutachten festgestellt. Dadurch würden seine Möglichkeiten, seinen Betrieb umzustellen oder zu erweitern, eingeschränkt.

Das Verwal­tungs­gericht hat den Antrag mit der Begründung abgelehnt, der Antragsteller habe seine Absichten, seinen Betrieb zu verändern, noch nicht - etwa durch einen entsprechenden Geneh­mi­gungs­antrag - konkretisiert. Daher sei dem wirtschaft­lichen Interesse der beigeladenen Firma Wiesenhof, bereits jetzt von der ihr erteilten Genehmigung Gebrauch zu machen, der Vorrang einzuräumen. Die Frage, ob die Behörde von zutreffenden Immis­si­ons­werten ausgegangen sei, müsse nicht im Eilverfahren geklärt werden. Dies könne im Haupt­sa­che­ver­fahren entschieden werden.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Hannover vom 09.05.2008

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