14.11.2024
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Dokument-Nr. 909

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Beschluss24.08.2005Verwaltungsgericht Hannover11 B 3961/05
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Verwaltungsgericht Hannover Beschluss24.08.2005

Kein "Aus" für "Linda"Verwal­tungs­gericht Hannover lehnt Eilanträge der ehemaligen Sorten­schut­z­in­haberin bzw. Nutzungs­be­rech­tigten ab

Mit Beschluss vom 24.08.2005 hat das Verwal­tungs­gericht Hannover einen Eilantrag der ehemaligen Sorten­schut­z­in­haberin bzw. Nutzungs­be­rech­tigten für die Kartoffelsorte "Linda" abgelehnt, die Auslauffrist für die Anerkennung und das Inver­kehr­bringen von Saat- bzw. Pflanzgut der Sorte "Linda" zu gewerblichen Zwecken bis zum 30.06.2005 zu begrenzen

Die Entscheidung ermöglicht z. B. Landwirten und dem Handel u. a. den weiteren Anbau und die Vermarktung von anerken­nungs­fähigem Vermehrungssaat-/Pflanzgut von "Linda" über den 30.06.2005 hinaus bis zum 30.06.2007. Das Gericht begründete seine Entscheidung im wesentlichen damit, dass nach Auslaufen des dreißigjährigen Sortenschutzes zum 31.12.2004 schützenswerte Rechte der ehemaligen Sorten­schut­z­in­haberin nicht mehr bestünden.

Die hier einschlägigen Vorschriften des Saatgut­ver­kehrs­ge­setzes dienten vorwiegend dem Schutz der Allgemeinheit und bezweckten nicht eine faktische Verlängerung der nach dem Sorten­schutz­gesetz nicht mehr bestehenden Verfü­gungs­mög­lich­keiten des früheren Sorten­schut­z­in­habers. Die Schieds­ge­richts­ver­fahren für Saatgut- und Sorten­schutz­strei­tig­keiten der Landwirt­schafts­kammer Hannover betreffen Streitigkeiten um zivilrechtliche Vermeh­rungs­verträge zwischen einer Antragstellerin und ihren Vertrags­ver­mehrern. Auf die Entscheidung im vorliegenden Verfahren haben sie keine Auswirkungen. Der Beschluss kann vor dem Oberver­wal­tungs­gericht in Lüneburg angefochten werden.

Quelle: Presseinformation des Verwaltungsgerichts Hannover vom 25.08.2005

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