15.11.2024
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Dokument-Nr. 28972

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Beschluss15.07.2020Verwaltungsgericht Hannover10 B3828/20
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Verwaltungsgericht Hannover Beschluss15.07.2020

Tragen eines Mundschutzes bei Versammlungen bleibt PflichtAusgenommen Personen bei denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unzumutbar ist

Das VG Hannover hat entschieden, dass die Verpflichtung von Versammlungs­teilnehmern zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes weiterhin rechtmäßig ist.

Die Polizei­di­rektion Hannover hat die ihr für den 11.07.2020 und 18.07.2020 angezeigten Versammlungen zu dem Thema "Für einen Corona-Untersuchungs­ausschuss" und die Wieder­her­stellung unserer Grundrechte" bestätigt und unter anderem die Beschränkung angeordnet, dass die Versammlung­steilnehmer eine geeignete Mund Nase-Bedeckung zu tragen haben. Ausgenommen sind Personen, denen aufgrund von Vorerkrankungen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist.

VG: Maskenpflicht von Versamm­lungs­teil­nehmern weiterhin gerechtfertigt

Das Verwal­tungs­gericht Hannover hat mit Beschluss den gegen diese Entscheidung gestellten Eilantrag abgelehnt. Neben den bereits im Beschluss vom 26.06.2020 dargestellten Erwägungen komme zum Tragen, dass bei einer sich fortbewegenden Versammlung die Einhaltung von Minde­stab­s­tänden zwischen den Teilnehmern zusätzlich erschwert sei und für sich dem Infek­ti­o­ns­schutz nicht genüge. Die Eignung einer Mund-Nase-Bedeckung zur Verringerung des Infek­ti­o­ns­risikos Dritter entspreche auch weiterhin dem aktuellen Stand der Forschung.

Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (pm/ku)

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