21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 27159

Drucken
Urteil08.03.2019Verwaltungsgericht Hannover10 A 1522/17
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Hannover Urteil08.03.2019

Keine Mehrwertsteuer auf Gebühren für Mitteilung an zentrales Hunde­hal­ter­re­gisterDer Umsatzsteuer unterliegen nur wirtschaftlich bedeutsame Leistungen

Das Verwal­tungs­gericht Hannover hat entschieden, dass auf den gesetzlich festgelegten Gebührensatz für eine Mitteilung an das zentrale Register nach § 16 des Nieder­säch­sischen Gesetzes über das Halten von Hunden keine Mehrwertsteuer aufgeschlagen werden darf.

Im zugrunde liegenden Fall wandte sich eine Hundehalterin gegen einen Gebührenbescheid, der eine auf den gesetzlichen Gebührensatz entfallende Mehrwertsteuer für eine Mitteilung an das zentrale Register nach § 16 des Nieder­säch­sischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) vorsah. Die Beklagte ist eine mit der Führung des Registers beauftragte GmbH. Diese hatte auf den gesetzlich festgelegten Gebührensatz die Mehrwertsteuer aufgeschlagen.

Entgegennahme und Bearbeitung einer Meldung nach § 6 Abs. 1 NHundG stellt keine wirtschaftlich bedeutsame Leistung dar

Das Verwal­tungs­gericht Hannover erklärte dies für rechtswidrig. Die Beklagte sei nämlich selbst nicht umsatz­steu­er­pflichtig. Ihre Umsatz­steu­er­pflicht scheitere daran, dass die fragliche Tätigkeit - die Entgegennahme und Bearbeitung einer Mitteilung nach § 6 Abs. 1 NHundG - keine "sonstige Leistung" im Sinne des § 3 Abs. 9 UStG ist. Das Umsatz­steu­errecht erfasse insoweit nämlich ausschließlich Leistungen im wirtschaft­lichen Sinne. Der Leistungs­emp­fänger - hier der Hundehalter/die Hundehalterin - müsse einen Vorteil erhalten, der einen Kostenfaktor in seiner Tätigkeit bilden könnte und damit zu einem "Verbrauch" im Sinne des Mehrwert­steu­er­rechts führt, so das Gericht. Der Umsatzsteuer unterlägen damit nur wirtschaftlich bedeutsame Leistungen. Daran fehle es hier. Die Entgegennahme und Bearbeitung einer Meldung nach § 6 Abs. 1 NHundG sei für die Klägerin keine wirtschaftlich bedeutsame Leistung. Es gebe keinen Markt für derartige Leistungen, und es finde kein umsatz­steu­er­rechtlich relevanter "Verbrauch" statt.

Quelle: Verwaltungsgericht Hannover/ra-online (pm)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil27159

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI