14.11.2024
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Dokument-Nr. 4622

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Beschluss26.07.2007Verwaltungsgericht Hannover1 B 3216/07
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Verwaltungsgericht Hannover Beschluss26.07.2007

Gleich­be­handlung: NPD hat Anspruch auf Halle für WahlkampfzweckeLandes­hauptstadt Hannover muss NPD Halle für Wahlkampf 2008 zur Verfügung stellen

Das Verwal­tungs­gericht Hannover hat die Landes­hauptstadt Hannover verpflichtet, der NPD die Eilenriedehalle oder die Nieder­sach­senhalle für den Landtags­wahlkampf zur Verfügung zu stellen.

Der Landesverband der NPD begehrt aus Anlass der Landtagswahl 2008 in dem Zeitraum zwischen dem 01.09. und dem 03.10.2007 die Überlassung der Eilenriedehalle oder der Nieder­sach­senhalle für eine Wahlkampf­ver­an­staltung. Einen entsprechenden Antrag lehnte das Hannover Congress Centrum (HCC) - ein Eigenbetrieb der Landes­hauptstadt - unter Berufung auf eine akute Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Juni ab.

NPD hat Anspruch auf Gleich­be­handlung

Nach Auffassung des Gerichts hat die NPD aus § 5 Parteiengesetz einen Anspruch darauf, dass ihr die Nieder­sach­senhalle oder die Eilenriedehalle für eine Wahlkampf­ver­an­staltung zur Verfügung gestellt wird. Solange die Partei nicht verboten sei, habe sie einen Anspruch auf Gleich­be­handlung mit anderen politischen Parteien, denen diese Hallen ebenfalls zur Verfügung gestellt würden. Auf eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung könne sich die Stadt nicht berufen. Zum einen gebe es hierfür keine konkreten Anhaltspunkte, zum anderen sei es Aufgabe der Polizeibehörden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu halten. Schließlich bleibe es dem HCC unbenommen, den Abschluss eines Mietvertrages von Sicher­heits­leis­tungen abhängig zu machen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Hannover vom 30.07.2006

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