18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 28605

Drucken
Beschluss01.04.2020Verwaltungsgericht Hamburg21 E 1509/20
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss01.04.2020

Corona-Pandemie: Laut VG Hamburg ist Mindest­abstandsgebot von 1,5 Meter an öffentlichen Orten hinzunehmenHamburger Corona-Allge­mein­ver­fügung: Eilantrag gegen Mindestabstand erfolglos

Das Verwal­tungs­gericht Hamburg hat den Eilantrag einer Privatperson abgelehnt, mit dem sich diese gegen das mit Allge­mein­ver­fügung vom 22. März 2020 angeordnete Mindest­abstandsgebot gewandt hat.

Die streit­ge­gen­ständliche Allge­mein­ver­fügung regelt u.a., dass Personen an öffentlichen Orten grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 m zueinander einhalten müssen.

Öffentliches Interesse an Corona-Eindämmung überwiegt gegenüber der Kontakt­be­schränkung

Nach Auffassung des Verwal­tungs­ge­richts Hamburg hat der Antragsteller die Einschränkungen durch das Minde­st­ab­s­tandsgebot bis zum Ende des Gültig­keits­zeitraums der angegriffenen Allge­mein­ver­fügung mit Ablauf des 5. April 2020 hinzunehmen. In der Abwägung überwiegt danach das öffentliche Interesse an einer Eindämmung der COVID-19-Epidemie und der Aufrecht­er­haltung eines funkti­o­ns­fähigen Gesund­heits­systems das private Interesse des Antragstellers an einer Aussetzung dieser Kontakt­be­schränkung.

Quelle: Verwaltungsgericht Hamburg, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss28605

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI