18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.

Dokument-Nr. 33026

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil

Gegen sachlich geäußerte Meinung des Jugendamts besteht kein Unter­lassungs­anspruchSchmähkritik muss nicht hingenommen werden

Äußert ein Jugendamt in sachlicher Weise eine Meinung, so besteht dagegen kein Unter­lassungs­anspruch. Anders sieht es bei einer Schmähkritik aus. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Greifswald entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2019 kam es vor dem Amtsgericht Pasewalk zu einem Kinds­chafts­ver­fahren, in dem sich ein Mitarbeiter des Jugendamts äußerte. Er führte aus, dass "eine dem Kind zentrierte Motivation zur Zusammenarbeit [des Kindesvaters] mit dem Jugendamt nicht erkennbar ist. Er befindets ich in einer Spirale aus Vorhaltungen, Drohungen und Forderungen, die eine auf das Kind gerichtete Kommunikation mit dem Jugendamt verunmöglichen". Der Kindesvater hielt diese Äußerung für unzulässig und erhob Klage auf Unterlassung.

Kein Anspruch auf Unterlassung der Äußerung des Jugendamts

Das Verwal­tungs­gericht Greifswald entschied gegen den Kindesvater. Ihm stehe kein Anspruch auf Unterlassung der Äußerung des Mitarbeiters des Jugendamts zu. Es handele sich um eine wertende Äußerung des Mitarbeiters, die der Kindesvater hinzunehmen habe, da sie keine sogenannte Schmähkritik enthalte, mit der gegen das im konkreten Zusammenhang bestehenden Sachlichkeitsgebot verstoßen worden sein könnte.

Quelle: Verwaltungsgericht Greifswald, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33026

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI