18.10.2024
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Dokument-Nr. 5361

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Beschluss20.12.2007Verwaltungsgericht Gießen5 G 3935/07
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Verwaltungsgericht Gießen Beschluss20.12.2007

VG stoppt erneut die Besetzung der Stelle der Forst­amts­leitung bei dem Hessischen Forstamt Nidda

Auf den Eilantrag eines Konkurrenten hat das VG Gießen dem Land Hessen zum zweiten Mal untersagt, die Stelle der Forst­amts­leitung des Forstamtes Nidda mit dem ausgewählten Bewerber zu besetzen. Die Besetzung der Stelle war bereits zuvor gescheitert, nachdem das Gericht durch Beschluss vom 11.04.2007(5 G 4023/06) in gleicher Weise entschieden hatte.

Auch das daraufhin erneut durchgeführte Bewer­bungs­ver­fahren leidet nach Auffassung der Kammer unter einem Mangel, der den im Beset­zungs­ver­fahren unterlegenen Antragsteller in seinem durch die Verfassung gewährleisteten grund­rechts­gleichen Recht auf (chancen-) gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verletze.

Bedenken begegne dabei, dass bei der Auswah­l­ent­scheidung zwischen den aktuell als gleich qualifiziert beurteilten Bewerber nicht auch die früheren dienstlichen Beurteilungen berücksichtigt wurden. Da nicht auszuschließen sei, dass bei einer Berück­sich­tigung der Vorleistungen der Bewerber die Auswah­l­ent­scheidung zu Gunsten des Antragstellers ausfalle, wirke sich dieser Fehler auch auf das Auswahl­ver­fahren aus.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Gießen vom 27.12.2007

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