Verwaltungsgericht Gießen Beschluss20.12.2007
VG stoppt erneut die Besetzung der Stelle der Forstamtsleitung bei dem Hessischen Forstamt Nidda
Auf den Eilantrag eines Konkurrenten hat das VG Gießen dem Land Hessen zum zweiten Mal untersagt, die Stelle der Forstamtsleitung des Forstamtes Nidda mit dem ausgewählten Bewerber zu besetzen. Die Besetzung der Stelle war bereits zuvor gescheitert, nachdem das Gericht durch Beschluss vom 11.04.2007(5 G 4023/06) in gleicher Weise entschieden hatte.
Auch das daraufhin erneut durchgeführte Bewerbungsverfahren leidet nach Auffassung der Kammer unter einem Mangel, der den im Besetzungsverfahren unterlegenen Antragsteller in seinem durch die Verfassung gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf (chancen-) gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verletze.
Bedenken begegne dabei, dass bei der Auswahlentscheidung zwischen den aktuell als gleich qualifiziert beurteilten Bewerber nicht auch die früheren dienstlichen Beurteilungen berücksichtigt wurden. Da nicht auszuschließen sei, dass bei einer Berücksichtigung der Vorleistungen der Bewerber die Auswahlentscheidung zu Gunsten des Antragstellers ausfalle, wirke sich dieser Fehler auch auf das Auswahlverfahren aus.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 27.12.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Gießen vom 27.12.2007