18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 33557

Drucken
Urteil27.11.2023Verwaltungsgericht Gießen4 K 148/23.GI
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Gießen Urteil27.11.2023

Handyortung nach Suizi­dan­kün­digung kostenpflichtigSuizid­ge­fährdeter muss Kosten für Handyortung tragen

Das Verwal­tungs­gericht Gießen hat mit einem kürzlich den Beteiligten zugestelltem Urteil bestätigt, dass die Kosten für eine polizeiliche Handyortung von demjenigen zu tragen sind, der diese durch die Ankündigung seines Suizids veranlasste.

In der Vergangenheit hatte der Kläger bereits mehrmals seinen Suizid angekündigt. Im letzten Jahr rief er dann an demselben Tag sowohl bei der Polizeistation Wetzlar als auch im Stadtbüro Wetzlar an. Gegenüber der Polizei gab er an, dass er sich am liebsten „die Kugel geben“ würde. Gegenüber dem Stadtbüro äußerte er, dass er andere verletzen werde. Die Polizei versuchte sodann bei dem Kläger eine Gefah­ren­be­ur­teilung vorzunehmen und traf ihn nicht zu Hause an. Sie ließ eine Handyortung durchführen. Hierbei entstanden Kosten in Höhe von 90 Euro, die von dem Kläger eingefordert wurden. Gegen diese Kostenforderung wehrte sich der Kläger gerichtlich. Er gab an, dass er zu keinem Zeitpunkt suizidgefährdet gewesen sei. Es hätte ausgereicht, wenn die Polizei ihn telefonisch kontaktiert hätte.

Objektive Sachlage erforderte Handyortung

Dem folgte das VG nicht. Vielmehr habe im Zeitpunkt der Handyortung objektiv eine Sachlage bestanden, bei der eine Schädigung des Klägers oder anderer Personen hinreichend wahrscheinlich gewesen sei. Auch sei eine lediglich telefonische Kontaktierung des Klägers nicht ebenso effektiv wie eine unmittelbare persönliche Kontaktaufnahme. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Verwaltungsgericht Gießen, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33557

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI