15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 4966

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Gießen Beschluss08.10.2007

Hessen: Gericht hat Zweifel an der Verfas­sungs­mä­ßigkeit des Hessischen Studien­bei­trags­ge­setzesSchulgeld darf nur von wirtschaftlich leistungs­fähigen Studierenden erhoben werden

In einem für den Antragsteller wegen formeller Versäumnisse erfolglosen - er hatte verabsäumt zuvor bei der Justus-Liebig-Universität die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen -Eilverfahren gegen die Erhebung des Studienbeitrags ließ das Verwal­tungs­gericht Gießen in einem obiter dictum durchblicken, dass sie ernste Zweifel an der Verfas­sungs­mä­ßigkeit des HStubeiG hegt.

Den Grund für die Zweifel sieht die Kammer darin, dass nach Art. 59 Abs. 1 Satz 4 Hessische Verfassung eine gesetzliche Anordnung von "Schulgeld" nur ergehen kann, "wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unter­halts­pflichtigen es gestattet".

Diese von der Hessischen Verfassung vorgegebene Differenzierung, zwischen wirtschaftlich leistungs­fähigen und nicht leistungs­fähigen Studierenden und damit zwischen einem beitrags­zah­lungs­pflichtigen und einem nicht beitrags­zah­lungs­pflichtigen Personenkreis werde jedoch durch §§ 1-8 HStubeiG ausdrücklich nicht nachvollzogen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Gießen vom 10.10.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss4966

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI