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Dokument-Nr. 7234

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Verwaltungsgericht Gießen Urteil25.11.2008

Anspruch verjährt: Gemeinde muss Straßenbeiträge rechtzeitig einfordernVerwal­tungs­gericht hebt Straßen­bei­trags­be­scheide für die Frankfurter Straße in Bellnhausen auf

Das Verwal­tungs­gericht Gießen hat die Beitrags­be­scheide der Gemeinde Fronhausen für den Umbau der Frankfurter Straße in Bellnhausen aufgehoben, weil es die Beitragspflicht als verjährt ansah.

Hintergrund der Rechtss­trei­tig­keiten ist der Umbau der Frankfurter Straße, der im Zuge der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Bellnhausen, die Teil der alten B3 war und die nach dem Neubau der B3 a 1995 zur gemeindlichen Verkehrsanlage herabgestuft worden war, erfolgte. Mit Bescheiden aus dem Dezember 2006 hatte die Gemeinde Fronhausen die Anlieger der Frankfurter Straße zu Straßen­bei­trägen herangezogen.

Richter: Vierjährige Festset­zungsfrist ist abgelaufen

Dies war indes nach Auffassung des Gerichts im Jahr 2006 nicht mehr möglich, weil die vierjährige Festsetzungsfrist seit Fertigstellung der Baumaßnahme bereits Ende 2005 abgelaufen war. Nach umfänglicher Beweisaufnahme sah es das Gericht als erwiesen an, dass die letzten für die Entstehung der Beitragspflicht maßgeblichen Baumaßnahmen Ende 2001 vorgenommen und zu dieser Zeit auch abgenommen und mit Schlussrechnung abgerechnet worden waren. Die wenigen danach noch vorgenommenen Arbeiten betrafen nach den Feststellungen des Gerichts entweder den Bau der nicht beitragsfähigen Kreis­ver­kehr­s­anlage, Nachbes­se­rungs­a­r­beiten oder nicht vom Bauprogramm umfasste Maßnahmen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Gießen vom 07.01.2009

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