Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss06.02.2003
Welthundeausstellung ohne kupierte Hunde
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat den Eilantrag des Veranstalters der Ende Mai 2003 in Dortmund stattfindenden Welthundeausstellung abgelehnt, mit dem auch die Ausstellung von im Herkunftsland legal kupierten Hunden zugelassen werden sollte.
Das in § 10 der Tierschutz-Hundeverordnung enthaltene Verbot, sog. kupierte (amputierte) Hunde auszustellen oder Ausstellungen solcher Hunde zu veranstalten, gelte gleichermaßen für inländische wie für ausländische Hunde. Die Amputation von Körperteilen an Hunden zur Erhaltung bestimmter Rassemerkmale stelle auch mit Blick auf den nunmehrigen verfassungsmäßigen Rang des Tierschutzes in Art. 20 a des Grundgesetzes eine tierschutzwidrige Handlung dar. Vertrauensschutzgesichtspunkte sowie EU-Gemeinschaftsrecht stünden der Durchsetzung des Ausstellungsverbots für die vorgesehene Veranstaltung nicht entgegen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2005
Quelle: ra-online, VG Gelsenkirchen