15.11.2024
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Dokument-Nr. 770

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Beschluss06.02.2003Verwaltungsgericht Gelsenkirchen7 L 10/03
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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss06.02.2003

Welthun­de­ausstellung ohne kupierte Hunde

Die 7. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Gelsenkirchen hat den Eilantrag des Veranstalters der Ende Mai 2003 in Dortmund stattfindenden Welthun­de­ausstellung abgelehnt, mit dem auch die Ausstellung von im Herkunftsland legal kupierten Hunden zugelassen werden sollte.

Das in § 10 der Tierschutz-Hundeverordnung enthaltene Verbot, sog. kupierte (amputierte) Hunde auszustellen oder Ausstellungen solcher Hunde zu veranstalten, gelte gleichermaßen für inländische wie für ausländische Hunde. Die Amputation von Körperteilen an Hunden zur Erhaltung bestimmter Rassemerkmale stelle auch mit Blick auf den nunmehrigen verfas­sungs­mäßigen Rang des Tierschutzes in Art. 20 a des Grundgesetzes eine tierschut­z­widrige Handlung dar. Vertrau­ens­schutz­ge­sichts­punkte sowie EU-Gemein­schaftsrecht stünden der Durchsetzung des Ausstel­lungs­verbots für die vorgesehene Veranstaltung nicht entgegen.

Quelle: ra-online, VG Gelsenkirchen

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