15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen die Außenfassade einer Niederlassung des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit dem Bundesadler und passendem Schriftzug der Behörde.

Dokument-Nr. 2805

Drucken
Urteil21.07.2004Verwaltungsgericht Gelsenkirchen10a K 5337/o1.A
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil21.07.2004

Erfolgreiche Asylklage wegen drohender Genita­l­ver­stüm­melung

Das Verwal­tungs­gericht Gelsenkirchen hat der Klage einer minderjährigen Asylbewerberin aus Guinea auf Anerkennung als Asylberechtigte wegen drohender Genita­l­ver­stüm­melung stattgegeben.

Die im Jahre 2001 in der Bundesrepublik Deutschland als Tochter guineischer Staats­an­ge­höriger geborene Klägerin hatte zunächst erfolglos beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge die Anerkennung als Asylberechtigte beantragt. Das Verwal­tungs­gericht hat demgegenüber in seinem Urteil unter Auswertung zahlreicher Auskünfte festgestellt, dass der Klägerin bei einer Verbringung nach Guinea politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrschein­lichkeit drohe. Die von den Eltern in der mündlichen Verhandlung gemachten Angaben zu einer der Klägerin in Guinea drohenden Beschneidung ihrer Genitalien stimmten mit den vorliegenden Erkenntnissen des Gerichts über die Anzahl der hiervon in Guinea betroffenen Frauen und Mädchen überein. Es gebe landesweit keine realistische Möglichkeit, sich der drohenden Beschneidung zu entziehen. Die Beschneidung stelle auch nicht - wie teilweise vertreten - lediglich ein "Initia­ti­o­ns­ritual" dar. Das für die Asylanerkennung erforderliche ausgrenzende Moment liege nach der Überzeugung des Gerichts gerade darin, dass mittels der Beschneidung die Situation der sozialen Minder­wer­tigkeit und der angestrebten Unterwerfung der Frauen und Mädchen in Guinea perpetuiert werde, zumal der guineische Staat bislang keine durchgreifenden und effektiven Maßnahmen im Sinne einer Schutz­be­reit­schaft zugunsten der Betroffenen ergriffen habe.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Gelsenkirchen vom 21.09.2004

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil2805

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI