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Dokument-Nr. 35180

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Beschluss27.06.2025Verwaltungsgericht Frankfurt am Main8 L 2909/25.F
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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Beschluss27.06.2025

Anwohner kann von der Stadt Frankfurt keine Lärmschutz­auflagen gegenüber dem IRONMAN Frankfurt fordernKein Einschreiten gegen Lärm des IRONMAN Frankfurt

Die für das Immis­si­ons­schutzrecht zuständige 8. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Frankfurt am Main hat den Eilantrag eines Anwohners gegen Lärm des IRONMAN Frankfurt abgelehnt.

Ein Anwohner des Untermainkai hatte um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht und begehrte ein Einschreiten der Stadt Frankfurt am Main gegen Lärmbe­läs­ti­gungen durch den IRONMAN Frankfurt. Hierzu sollte die dem Veranstalter erteilte Genehmigung um verschiedene Auflagen mit Dezibel-Grenzwerten ergänzt und eine 24-Stunden-Hotline für Anwohner eingerichtet werden.

Das Gericht führte in seinem ablehnenden Beschluss aus, dass im Rahmen der allein möglichen summarischen Prüfung in dem vorliegenden Eilverfahren eine Anordnung von Auflagen nicht in Betracht komme.

Ein entsprechender immis­si­ons­schutz­recht­licher Anspruch wurde vom Antragsteller nicht glaubhaft gemacht

Der Antragsteller habe einen entsprechenden immis­si­ons­schutz­recht­lichen Anspruch nicht glaubhaft gemacht. Denn es sei nicht substantiiert vorgetragen, dass eine Überschreitung der in der Freizeitlärm-Richtlinie genannten Immis­si­ons­richtwerte für Mischgebiete zu befürchten sei.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Hessischen Verwal­tungs­ge­richtshof in Kassel eingelegt werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/pt)

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