Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Beschluss
Eilrechtsschutz eines Palästinensers gegen Durchfuhr von Rüstungsgütern nach Israel bleibt erfolglosAusfuhr war durch ungarische Behörden genehmigt
Mit Beschluss der für das Außenwirtschaftsrecht zuständigen 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat diese den Eilantrag eines palästinensischen Antragstellers aus Gaza abgelehnt.
Dieser wandte sich in seiner Antragsschrift gegen eine vermeintliche vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erteilte Genehmigung und die Ausfuhr von Rüstungsgütern (Teile für unbemannte Drohnen) mit Endverbleib Israel.
Genehmigung durch ungarische Behörden
Wie sich im Laufe des Verfahrens herausstellte, handelte es sich in der Sache um eine Durchfuhr von Ungarn über Frankfurt nach Israel. Einer solchen liegt gewöhnlich eine Genehmigung ungarischer Behörden zu Grunde, etwas Anderes hat der Antragsteller weder dargelegt noch glaubhaft gemacht.
Keine existente Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, die hätte in diesem Verfahren angegriffen werden können
Aus diesem Grund existierte keine Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, die mit dem vorliegenden Verfahren angegriffen werden konnte, so dass der Eilantrag bereits als unzulässig abgelehnt wurde.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2025
Quelle: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/pt)