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Dokument-Nr. 35129

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BeschlussVerwaltungsgericht Frankfurt am Main5 L 2593/25.F
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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Beschluss

Eilrechtsschutz eines Palästinensers gegen Durchfuhr von Rüstungsgütern nach Israel bleibt erfolglosAusfuhr war durch ungarische Behörden genehmigt

Mit Beschluss der für das Außen­wirt­schaftsrecht zuständigen 5. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Frankfurt am Main hat diese den Eilantrag eines paläs­ti­nen­sischen Antragstellers aus Gaza abgelehnt.

Dieser wandte sich in seiner Antragsschrift gegen eine vermeintliche vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kon­trolle erteilte Genehmigung und die Ausfuhr von Rüstungsgütern (Teile für unbemannte Drohnen) mit Endverbleib Israel.

Genehmigung durch ungarische Behörden

Wie sich im Laufe des Verfahrens herausstellte, handelte es sich in der Sache um eine Durchfuhr von Ungarn über Frankfurt nach Israel. Einer solchen liegt gewöhnlich eine Genehmigung ungarischer Behörden zu Grunde, etwas Anderes hat der Antragsteller weder dargelegt noch glaubhaft gemacht.

Keine existente Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhr­kon­trolle, die hätte in diesem Verfahren angegriffen werden können

Aus diesem Grund existierte keine Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhr­kon­trolle, die mit dem vorliegenden Verfahren angegriffen werden konnte, so dass der Eilantrag bereits als unzulässig abgelehnt wurde.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Hessischen Verwal­tungs­ge­richtshof in Kassel eingelegt werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/pt)

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