15.11.2024
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Dokument-Nr. 2391

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Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) Urteil23.02.2006

Lehrer arbeiten trotz Ferien nicht weniger als andere Beamte

Anders als vielfach angenommen, haben Lehrer trotz der langen Ferienzeiten keine geringere Jahres­a­r­beits­leistung zu erbringen als die übrigen Beamten.

Diese Berechnung legte das Verwal­tungs­gericht Frankfurt (Oder) einem Rechtsstreit zu Grunde, durch den eine Gymna­si­a­l­lehrerin der Fächer Deutsch und Englisch eine Reduzierung der ihr - wie üblich - auferlegten 26 Pflichtstunden - erfolglos - erreichen wollte.

Wie die 2. Kammer entschied, entsprächen den 40 Stunden festgelegter allgemeiner Arbeitszeit für Beamte knapp 44 Stunden Arbeitszeit der Gymnasiallehrer während der Schulzeiten. Die Jahres­a­r­beits­leistung von 1.760 Stunden müsse von Lehrern wie von anderen Beamten erreicht werden.

Bei Ansatz von 45 Minuten Unterrichtszeit und 5 Minuten Wegzeit je wöchentlicher Unter­richts­stunde würden 21,67 Stunden wöchentlich in der Schule abgeleistet, so dass 21,76 Wochenstunden für Vor- und Nachbereitung, Eltern­be­spre­chungen und außer­un­ter­richtliche Arbeiten, insbesondere Korrekturen, verblieben. Angesichts der Vielzahl der verschiedenen Belas­tungs­elemente für Lehrer (Schüleranzahl, Klassenanzahl, Sozialstruktur, außerschulische Betreuungen durch Sport- oder Kunstlehrer u.a.) und der erforderlichen Verwal­tung­s­prak­ti­ka­bilität für jedes neue Schul-(Halb-)jahr sei es nicht zu beanstanden, dass das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bei einer unter­richts­freien Arbeitszeit von mehr als der Hälfte davon abgesehen hat, Lehrer mit zwei Korrek­tur­fächern trotz der zweifellos hohen Belastung durch eine Stunde­n­er­mä­ßigung gegenüber Lehrern ohne Korrekturfächer zu bevorzugen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Frankfurt/Oder vom 20.04.2006

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