Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil06.11.2008
Biergarten für 200 Gäste ist mit Wohnruhe unvereinbar
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat auf die Klage einer Nachbarin hin die Baugenehmigung für die Gaststätte „La Casita“ in Hilden aufgehoben.
Das Gericht hält einen Biergarten für bis zu 200 Gäste in einer ganz überwiegend wohngebietstypisch genutzten Umgebung für unzulässig. Die Lärmbelästigungen durch den Biergarten gerade in den Abendstunden und an Wochenenden seien den Nachbarn nicht zuzumuten, weil sie dadurch empfindlich in ihrer Wohnruhe gestört würden. Entgegen anderslautender Presseberichte ist es dabei völlig unerheblich, ob Tapas oder Sauerbraten auf der Speisekarte stehen.
Der zuständige Richter hat sich in einem über zweistündigen Ortstermin ein eigenes umfassendes Bild von den Örtlichkeiten gemacht.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 09.01.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Düsseldorf vom 08.01.2009