Dokument-Nr. 29122
Permalink https://urteile.news/
Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss26.08.2020
Infektionsschutzrecht – Eilanträge fleischverarbeitender Betriebe gegen „Corona Allgemeinverfügung Fleischwirtschaft“ abgelehnt
Das Land Nordrhein-Westfalen darf bis auf weiteres zwei fleischverarbeitende Betriebe verpflichten, u.a. regelmäßig auf eigene Kosten Reihentests der Beschäftigten in der Produktion durchzuführen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit die Eilanträge der beiden Betriebe abgelehnt.
Nach der wegen der Eilbedürftigkeit der Sache nur möglichen vorläufigen Prüfung spreche Überwiegendes dafür, dass die zu Grunde liegende Allgemeinverfügung zur Vermeidung weiterer Infektionsgeschehen in Großbetrieben der Fleischwirtschaft – Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (CoronaAVFleischwirtschaft), gegenüber den Antragstellern rechtmäßig ist, so das Gericht. Es sei nach dem Infektionsschutzgesetz, auf das die CoronaAVFleischwirtschaft gestützt ist, nicht erforderlich, dass ein Beschäftigter eines bestimmten Betriebes bereits krank oder ansteckungsverdächtig sei. Die Allgemeinverfügung sei insbesondere bei summarischer Prüfung im Verhältnis zu den Antragstellern ermessensfehlerfrei und verhältnismäßig. Hierbei sei zu berücksichtigen, dass es in den letzten Monaten zu massiven Infektionsgeschehen in der Fleischwirtschaft gekommen ist. Es spreche vieles dafür, dass größere Betriebe dieser Branche aufgrund der Mitarbeiterstruktur, der Arbeitsorganisation und der Arbeitssituation in der Produktion ein gesteigertes Infektions- und Verbreitungsrisiko bergen. Es sei nachvollziehbar, dass für die Fleischwirtschaft typische Risikofaktoren, wie z.B. Belüftungsanlagen im Zusammenspiel mit der für diese Betriebe typischerweise erforderlichen Luftkühlung, die Arbeitsorganisation und die Arbeitssituation in der Produktion die Verbreitung des Virus fördern könnten. Die den Betrieben auferlegte Pflicht zur Reihentestung könne dazu beitragen, in einer Gruppe von asymptomatischen Menschen Infektionen mit dem Coronavirus frühzeitig zu erkennen und diese Personen bei Bedarf zu isolieren, um so die andernfalls drohende Weiterverbreitung des Virus zu verhindern.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 27.08.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/pt)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss29122
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.