18.10.2024
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Dokument-Nr. 2561

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Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss21.06.2005

Kaufhof-Filiale muss zeitweise schließenTeilerfolg für Arbeitnehmer gegen Aufhebung der Laden­schluss­zeiten während der Fußba­ll­welt­meis­ter­schaft

Das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf hat festgestellt, dass ein großer Waren­haus­konzern am 26. und 27. Juni eine Filiale in Düsseldorf in der Zeit geschlossen halten muss, in der der Antragsteller an diesen Tagen dort während der allgemeinen Laden­schluss­zeiten zur Arbeit eingeteilt ist.

Das Gericht stellte in seiner Entscheidung fest, dass der Arbeitnehmer sich nur insoweit gegen die Aufhebung der allgemeinen Laden­schluss­zeiten wenden könne, als er selbst zur Arbeit eingeteilt sei. In diesem Umfang überwiege allerdings das Interesse des Arbeitnehmers an der Einhaltung der Laden­schluss­zeiten gegenüber dem Interesse, ausnahmsweise während der Fußba­ll­welt­meis­ter­schaft die Läden ganztägig geöffnet zu halten.

Quelle: ra-online, VG Düsseldorf

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