18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen mehrere Chips und Würfel, wie sie im Casino verwendet werden.

Dokument-Nr. 33094

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil13.06.2023

Wett­vermittlungs­stellen müssen Mindestabstand zu Schulen und Einrichtungen für Minderjährige einhaltenErteilung einer Betrie­bs­er­laubnis für Wett­vermittlungs­stellen setzt Mindestabstände von 350 m Schulen und Einrichtungen für Minderjährige voraus

Wett­vermittlungs­stellen müssen einen Mindestabstand von 350 Metern zu öffentlichen Schulen und zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einhalten. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf entschieden und damit die Klagen einer Veranstalterin von Sportwetten und einer Wettver­mittlerin abgewiesen.

Seit Inkrafttreten des Glückss­piel­staats­ver­trages 2021 dürfen konzessionierte Wettver­an­stalter in Deutschland Sportwetten über stationäre Wettvermittlungsstellen anbieten. Für den Betrieb einer stationären Wettver­mitt­lungs­stelle bedarf es einer Erlaubnis. Gesetzlich vorgesehen ist in Nordrhein-Westfalen zudem, dass Wettver­mitt­lungs­stellen einen Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie zu öffentlichen Schulen und zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einhalten sollen. Unter Berufung auf dieses Minde­st­ab­s­tandsgebot lehnte die Bezirks­re­gierung Düsseldorf den Antrag einer Wettver­an­stalterin und einer Wettver­mittlerin auf Erteilung einer Betrie­bs­er­laubnis ab.

VG hat weder unions- noch verfas­sungs­rechtliche Bedenken gegen das Erlaub­ni­ser­for­dernis und das Minde­st­ab­s­tandsgebot

Das VG Düsseldorf hat dies in seinen Urteilen bestätigt und ausgeführt: Es bestehen keine verfassungs- und unions­recht­lichen Bedenken gegen das Erlaubniserfordernis und das Minde­st­ab­s­tandsgebot. Das geltende Minde­st­ab­s­tandsgebot verfolgt das überragend wichtige Gemeinwohlziel, Minderjährige als besonders vulnerable Personengruppe vor den Gefahren der Glückss­pielsucht zu schützen und einen Gewöh­nungs­effekt bei Kindern und Jugendlichen zu verhindern. Angesichts dieses legitimen Schutzzwecks ist der mit dem Minde­st­ab­s­tandsgebot zwangsläufig verbundene Eingriff in die Rechte von Wettver­an­staltern und Wettvermittlern aus der Sicht des Verfassungs- und Unionsrechts gerechtfertigt. Gegen die Urteile kann jeweils die Zulassung der Berufung beantragt werden, über die das Oberver­wal­tungs­gericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet.

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33094

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI