21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 32644

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss13.02.2023

Informations­anspruch von Fluglärmgegnern nicht befolgt - Land NRW muss Zwangsgeld zahlenVG setzt Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro fest

Das Land Nordrhein-Westfalen muss ein Zwangsgeld zahlen, weil es im Rechtsstreit mit Fluglärmgegnern um Informationen zum Betrieb des Flughafens Düsseldorf seiner Verpflichtung zum Erlass eines neuen Bescheides nicht nachgekommen ist. Das hat das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf entschieden und gegen das Land ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000,- Euro festgesetzt.

Im Jahr 2019 hatte das Gericht das Land dazu verurteilt, über den Antrag des Klägers auf Zugang zu Informationen über die Tätigkeit des sogenannten „Slot Performance Monitoring Committee“ am Flughafen Düsseldorf neu zu entscheiden. Dabei musste es die Rechts­auf­fassung des Gerichts zum Umfang der Infor­ma­ti­o­ns­ge­währung beachten. Das Urteil ist in Rechtskraft erwachsen.

Herausgabe bestimmter Informationen mit Verweis auf Geschäfts­ge­heim­nis­schutz verweigert

Zwar hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr - nach Androhung eines Zwangsgeldes - einen neuen Bescheid erlassen und teilweise Zugang zu den begehrten Informationen gewährt. Die Herausgabe bestimmter Informationen zu Einzelheiten von Flugver­spä­tungen hat es aber unter Berufung auf Betriebs- bzw. Geschäfts­ge­heimnisse der Flughafen Düsseldorf GmbH verweigert.

Wettbe­wer­bs­re­levant verweigerter Unterlagen nicht nachgewiesen

Dabei hat das Ministerium jedoch - so die Kammer - nicht nachvollziehbar begründet, inwiefern durch diese Informationen die Marktposition des Düsseldorfer Flughafens Schaden nehmen könnte. Erst recht ist nicht nachgewiesen worden, inwiefern die Offenlegung von Unterlagen, die älter als fünf Jahre sind, noch wettbe­wer­bs­re­levant sein können. Dies ist angesichts der Zäsur durch die Corona-Pandemie, in der der Flugverkehr zeitweise gänzlich zum Erliegen gekommen ist, auch nicht plausibel. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberver­wal­tungs­gericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss32644

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI