21.11.2024
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Dokument-Nr. 30250

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Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil06.05.2021

Keine Genehmigung zur Entnahme der Wölfin „Gloria“Kein Anspruch auf Ausnah­me­ge­neh­migung

Der Kreis Wesel ist nicht verpflichtet, einem Schäfer aus Hünxe eine Genehmigung zur Entnahme der Wölfin „Gloria“ im Wolfsgebiet Schermbeck zu erteilen. Das hat das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf entschieden und damit die Klage des Schäfers abgewiesen.

Ein am Niederrhein ansässiger Schäfer hat bereits im Juli 2020 Klage gegenüber dem Landkreis Wesel erhoben. Er will den Landkreis verpflichten lassen, die für den Abschuss (die „Entnahme“) einer Wölfin im Wolfsgebiet Schermbeck erforderliche Ausnah­me­ge­neh­migung nach dem BNatSchG zu erteilen.

Tötung geschützter Tierarten nach Bundes­na­tur­schutz­gesetz verboten

Zur Begründung hat das Gericht im Rahmen der Urteils­ver­kündung ausgeführt: Grundsätzlich sei die Tötung oder andere Entnahme von Wölfen, die zu besonders geschützten Tierarten gehörten, nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verboten. Die Erteilung einer Ausnah­me­ge­neh­migung von dem Verbot setze voraus, dass dem Schäfer durch den Wolf ein ernster wirtschaft­licher Schaden drohe und es keine zumutbare Alternativen zur Entnahme des Tieres gebe.

Auch in Zukunft kein ernster wirtschaft­licher Schaden durch Übergriffe

Die Kammer habe nicht die Überzeugung gewinnen können, dass der Schäfer auch in Zukunft mit der erforderlichen Wahrschein­lichkeit und der gebotenen Häufigkeit von Übergriffen der Wölfin „Gloria“ auf seine Herde betroffen sein werde, die einen ernsten wirtschaft­lichen Schaden für ihn befürchten ließen. Selbst wenn es der Wölfin in Einzelfällen gelungen sein sollte, den empfohlenen und dem Schäfer zumutbaren Herdenschutz in Gestalt von Elektrozäunen zu überwinden, so gebe es derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Wölfin zunehmend auf die Bejagung von Schafen spezialisiert hätte und Herden­schutzzäune hiergegen keinen Schutz mehr bieten würden.

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/aw)

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