14.11.2024
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Dokument-Nr. 31129

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Beschluss30.11.2021Verwaltungsgericht Düsseldorf27 L 1414/20, 27 L 1415/20 und 27 L 1416/20
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Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss30.11.2021

Jugend­me­di­en­schutz im Internet: Untersagung von pornografischen Inter­ne­t­an­geboten aus Zypern rechtmäßigHerkunfts­land­prinzip greift nicht

Die Landesanstalt für Medien NRW hat zu Recht gegenüber zwei Anbietern mit Sitz in Zypern insgesamt drei Internetseiten mit frei zugänglichen pornografischen Inhalten beanstandet und deren Verbreitung in dieser Form in Deutschland in Zukunft untersagt. Das hat das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf entschieden und die Eilanträge der zypriotischen Gesellschaften auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt.

Nach Auffassung des VG sind die Vorschriften des deutschen Jugend­me­di­en­schutz­staats­ver­trages anwendbar, auch wenn eine Internetseite vom EU-Ausland aus betrieben werde. Das von der zuständigen Landesanstalt für Medien NRW betriebene Verfahren verstoße weder gegen nationales Verfas­sungsrecht noch gegen Völkerrecht oder das Recht der Europäischen Union. Insbesondere könnten sich die Anbieter nicht auf das sog. Herkunfts­land­prinzip berufen, wonach für Inter­ne­tan­bieter aus einem EU-Mitgliedstaat grundsätzlich nur die dortigen Regeln gelten. Es müsse vielmehr das strenge deutsche Jugend­me­di­en­schutzrecht Anwendung finden, weil Kindern und Jugendlichen ernste und schwerwiegende Gefahren durch freien Zugang zu pornografischen Internetseiten drohten.

Kennzeichnung solcher Internetseiten mit Jugend­schutz­labeln unzureichend

Studien hätten gezeigt, dass etwa die Hälfte der dort befragten Kinder und Jugendlichen schon frei zugängliche Pornografie im Internet konsumiert hätten, während nur knapp ein Viertel der Eltern Geräte oder Programme genutzt habe, um solche Inhalte zu blockieren. Es sei daher nicht zu beanstanden, dass nach deutschem Recht eine reine Kennzeichnung solcher Internetseiten mit sog. Jugend­schutz­labeln nicht ausreiche. Die Anbieter müssten vielmehr sicherstellen, dass nur Erwachsene Zugang zu solchen Inhalten erhalten, etwa durch Einrichtung eines Systems zur Alters­ve­ri­fi­kation. Der EU-Mitgliedstaat Zypern sei von den deutschen Behörden auch hinreichend in die Maßnahmen eingebunden gewesen.

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)

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