15.11.2024
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Dokument-Nr. 2403

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Urteil15.05.2006Verwaltungsgericht Düsseldorf25 K 1074/06 u.a., 25 K 1134/06 u.a.
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Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil15.05.2006

Keine Vergnü­gungs­steuer auf Gewinn­spiel­au­tomaten

Das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf hat über circa 20 Klagen verschiedener Spiel­ha­l­len­be­treiber aus den Städten Wuppertal und Duisburg gegen die Heranziehung zu Vergnü­gungs­steuer für Geldspiel­au­tomaten mit Gewinn­mög­lichkeit entschieden.

Die Klagen sind im Zeitraum von Mitte März 2006 bis Anfang Mai 2006 bei Gericht eingegangen. Die Kammer hat über die Klagen frühzeitig entschieden, um sowohl bei den beteiligten Unternehmen als auch bei den beteiligten Gemeinden Rechts­si­cherheit zu schaffen.

Die Steuer wird von den Gemeinden auf der Grundlage gemeindlicher Satzungen erhoben, die seit Anfang dieses Jahres hinsichtlich der Erhebungsweise der Steuer geändert worden sind. Die Kammer hat den Klagen stattgegeben und die Steuerbescheide aufgehoben, da sich die zugrun­de­ge­legten Satzungen aus verschiedenen Gründen als unwirksam erwiesen haben.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Düsseldorf vom 15.05.2006

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