Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil15.05.2006
Keine Vergnügungssteuer auf Gewinnspielautomaten
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat über circa 20 Klagen verschiedener Spielhallenbetreiber aus den Städten Wuppertal und Duisburg gegen die Heranziehung zu Vergnügungssteuer für Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit entschieden.
Die Klagen sind im Zeitraum von Mitte März 2006 bis Anfang Mai 2006 bei Gericht eingegangen. Die Kammer hat über die Klagen frühzeitig entschieden, um sowohl bei den beteiligten Unternehmen als auch bei den beteiligten Gemeinden Rechtssicherheit zu schaffen.
Die Steuer wird von den Gemeinden auf der Grundlage gemeindlicher Satzungen erhoben, die seit Anfang dieses Jahres hinsichtlich der Erhebungsweise der Steuer geändert worden sind. Die Kammer hat den Klagen stattgegeben und die Steuerbescheide aufgehoben, da sich die zugrundegelegten Satzungen aus verschiedenen Gründen als unwirksam erwiesen haben.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 14.06.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Düsseldorf vom 15.05.2006