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Dokument-Nr. 35135

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Beschluss13.06.2025Verwaltungsgericht Düsseldorf20 L 1075/25
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Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss13.06.2025

Kosmetikerinnen dürfen bestimmte Hyaluron-Behandlung ohne heilkundliche Erlaubnis durchführenFür eine rein kosmetische Tätigkeit ist keine Heilprak­ti­ker­er­laubnis erforderlich

Zwei Kosmetikerinnen dürfen Hyaluron-Behandlungen mit dem sogenannten IRI-Filler-System ohne heilkundliche Erlaubnis anbieten und durchführen. Das hat das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf entschieden und damit dem Eilantrag gegen eine Unter­sa­gungs­ver­fügung der Stadt Solingen stattgegeben.

Mit dem IRI-Filler-System werden Lippen- und Falten­be­hand­lungen im Gesicht in der Weise durchgeführt, dass Hyaluron-Säure („IRI-Filler“) mittels eines nadelfreien Appli­ka­ti­o­ns­geräts („IRI-Pen“) mit hohem Druck in die Haut eingebracht wird. Die Stadt Solingen vertritt die Auffassung, dass hierfür eine Heilpraktikererlaubnis erforderlich sei und hat deshalb den Kosmetikerinnen die Anwendung des Systems sowie darauf bezogene Werbung untersagt. Für die Behandlung seien mit Blick auf mögliche gesundheitliche Auswirkungen medizinische Grundkenntnisse erforderlich, über die die Antrag­stel­le­rinnen nicht verfügten.

Gericht: Behandlung mit dem IRI-Filler-System ist eine rein kosmetische Behandlung

Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Heilkunde im Sinne des Heilprak­ti­ker­ge­setzes liegt nicht vor, weil die Behandlung keine medizinischen Fachkenntnisse voraussetzt, sondern eine rein kosmetische Tätigkeit ist. Die Anwendung des IRI-Filler-Systems ist mit einer medizinischen Falten­un­ter­spritzung nicht vergleichbar. Obere Hautschichten werden dabei nicht verletzt; besondere - über die allgemeinen Risiken kosmetischer Behandlungen hinausgehende - Risiken sind nicht zu erwarten. Da die Untersagung der Anwendung des IRI-Filler-Systems nach dem Erkenntnisstand des Eilverfahrens rechtswidrig ist, war auch das Werbeverbot nicht haltbar.

Gegen den Beschluss kann die Stadt Solingen Beschwerde erheben, über die das Oberver­wal­tungs­gericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet.

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/pt)

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