18.10.2024
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Dokument-Nr. 31015

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Urteil03.11.2021Verwaltungsgericht Düsseldorf20 K 551/19 und 20 K 559/19
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Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil03.11.2021

Mitglieds­beiträge der IHK Düsseldorf weiterhin rechtswidrigVG Düsseldorf gibt Klagen zweier IHK-Mitglieder statt

Beitrags­be­scheide der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf (IHK) für die Jahre 2014 und 2015 sind wegen fehlerhafter Rückla­gen­bildung in der Wirtschafts­planung rechtswidrig; die hier vorgenommene rückwirkende Änderung der Wirtschafts­satzungen durch die Vollversammlung der IHK führt nicht zu einer Heilung des Fehlers. Das hat das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf entschieden und damit den Klagen zweier gesetzlicher Mitglieder der IHK stattgegeben.

Durch rechtskräftige Urteile vom 10. September 2018 (20 K 2228/18 und 20 K 15309/16) hatte das Gericht Beitrags­be­scheide der IHK Düsseldorf für die Jahre 2014 und 2015 aufgehoben. Die gerichtliche Kontrolle der Wirtschaftspläne dieser Jahre hatte ergeben, dass die IHK dem haushalts­recht­lichen Gebot der Schätz­ge­nau­igkeit in diesen Haushaltsjahren nicht hinreichend Rechnung getragen hatte. Daraufhin beschloss die Vollversammlung der IHK im November 2018 eine rückwirkende Änderung der Wirtschafts­sat­zungen für 2014 und 2015.

Kein rechtlicher Ansatz für vorgenommene rückwirkende Heilung ersichtlich

Gegen die in der Folge erlassenen berichtigten Beitrags­be­scheide für jene Jahre erhoben zwei Mitglieder der IHK die vorliegenden Klagen, die Erfolg hatten. Nach Auffassung des Gerichts gibt es für die von der IHK vorgenommene rückwirkende Heilung der fehlerhaften Wirtschaftsplanung keinen rechtlichen Ansatz. Unzulässig ist insbesondere, die Beitrags­er­hebung nachträglich von der ursprünglichen Wirtschafts­planung zu entkoppeln, wie es hier geschehen ist.

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/aw)

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