18.10.2024
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Sie sehen eine Szene aus einem Krankenhaus, speziell mit einem OP-Saal und einem Arzt im Vordergrund.

Dokument-Nr. 32265

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Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil23.08.2022

Keine Koste­n­er­stattung durch freie Heilfürsorge für Permanent-Make-Up zur Wieder­her­stellung von Augenbrauen und WimpernkranzKeine Beein­träch­tigung der Polizei­dienst­fähigkeit durch fehlende Augenbrauen und Wimpern

Eine Polizisten hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein Permanent-Make-Up zur Wieder­her­stellung der Augenbrauen und des Wimpernkranzes durch die freie Heilfürsorge. Durch fehlende Augenbrauen und Wimpern wird nicht die Dienstfähigkeit einer Polizistin beeinträchtigt. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei einer in Nordrhein-Westfalen beschäftigten Polizeibeamtin wuchsen aufgrund einer Erkrankung keine Augenbrauen und Wimpern. Im Oktober 2019 beantragte sie daher die Kostenübernahme für ein Permanent-Make-Up-Behandlung. Die Polizistin gab zur Begründung an, dass ihre Dienstfähigkeit wegen der fehlenden bzw. verwischten geschminkten Augenbrauen eingeschränkt sei. Ein Gegenüber wehrte dies als Schwachstelle. Nachdem das Land ihren Antrag zurückwies, erhob die Polizisten Klage.

Kein Anspruch auf Kostenübernahme der Permanent-Make-Up-Behandlung

Das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf entschied gegen die Polizisten. Ihr stehe kein Anspruch auf Kostenübernahme für die Permanent-Make-Up-Behandlung durch die freie Heilfürsorge zu, da es insofern an einer ärztlichen Verordnung fehle.

Keine Beein­träch­tigung der Polizei­dienst­fä­higkeit durch fehlende Augenbrauen und Wimpern

Zudem hielt das Verwal­tungs­gericht die Rekonstruktion der Augenbrauen und Wimpern für nicht erforderlich, um die Polizei­dienst­fä­higkeit der Polizisten wieder­her­zu­stellen oder zu erhalten. Weder die Einsatz­fä­higkeit noch die Autorität sei wegen der fehlenden Augenbrauen und Wimpern eingeschränkt oder werde durch verwischte Schminke beeinträchtigt. Es sei fernliegend, dass Personen sich wegen fehlender oder verwischter Augenbrauen und Wimpern einer polizeilichen Anordnung widersetzen, polizeiliche Hinweise nicht ernst nehmen oder es ablehnen, in Notsituation um Hilfe zu bitten. Allein die Uniform und ein selbstbewusstes Auftreten verleihen einer Polizistin die notwendige Autorität.

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)

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