Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil30.05.2008
Klagen von Beamten gegen Behördenumbau im Lande Nordrhein-Westfalen erfolgreichGericht erkennt Vollzugsdefizit
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Klagen von Beamten gegen ihre Zuordnung zu neuen Dienststellen in Nordrhein-Westfalen stattgegeben.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Klagen von Beamten gegen ihre Zuordnung zu neuen Dienststellen nach Maßgabe des Gesetzes zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Art. 1 des Zweiten Gesetzes zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen vom 30. Oktober 2007) sowie nach Maßgabe des Gesetzes zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts vom 11. Dezember 2007 stattgegeben und festgestellt, dass die Kläger trotz ihrer Zuweisung zu neuen Körperschaften weiter Landesbeamte geblieben sind.
Zur Begründung hat der Kammervorsitzende in der öffentlichen Sitzung darauf hingewiesen, dass die vorerwähnten beiden Gesetze die Zuordnung der betroffenen Beamten zu den neuen Dienststellen nicht gleichsam automatisch bewirken, insbesondere der von den Behörden verabschiedete Zuordnungsplan diese Verteilungswirkung nicht entfaltet. So gesehen liegt ein Vollzugsdefizit dieser Gesetze vor, weil einzelne Versetzungsverfügungen gegenüber den betroffenen Beamten nicht erlassen wurden.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 02.06.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Düsseldorf vom 30.05.2008