15.11.2024
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Dokument-Nr. 6142

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Urteil30.05.2008Verwaltungsgericht Düsseldorf13 K 695/08 u.a.
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Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil30.05.2008

Klagen von Beamten gegen Behördenumbau im Lande Nordrhein-Westfalen erfolgreichGericht erkennt Vollzugsdefizit

Das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf hat den Klagen von Beamten gegen ihre Zuordnung zu neuen Dienststellen in Nordrhein-Westfalen stattgegeben.

Das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf hat den Klagen von Beamten gegen ihre Zuordnung zu neuen Dienststellen nach Maßgabe des Gesetzes zur Eingliederung der Versor­gung­sämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Art. 1 des Zweiten Gesetzes zur Straffung der Behör­den­struktur in Nordrhein-Westfalen vom 30. Oktober 2007) sowie nach Maßgabe des Gesetzes zur Kommu­na­li­sierung von Aufgaben des Umweltrechts vom 11. Dezember 2007 stattgegeben und festgestellt, dass die Kläger trotz ihrer Zuweisung zu neuen Körperschaften weiter Landesbeamte geblieben sind.

Zur Begründung hat der Kammer­vor­sitzende in der öffentlichen Sitzung darauf hingewiesen, dass die vorerwähnten beiden Gesetze die Zuordnung der betroffenen Beamten zu den neuen Dienststellen nicht gleichsam automatisch bewirken, insbesondere der von den Behörden verabschiedete Zuordnungsplan diese Vertei­lungs­wirkung nicht entfaltet. So gesehen liegt ein Vollzugsdefizit dieser Gesetze vor, weil einzelne Verset­zungs­ver­fü­gungen gegenüber den betroffenen Beamten nicht erlassen wurden.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Düsseldorf vom 30.05.2008

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