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Dokument-Nr. 22073

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Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil11.01.2016

Straßen­bau­beitrag: Anlieger muss für neue Straßenlaternen zahlenKlage im Ratinger "Leuchtenstreit" abgewiesen

Die Stadt Ratingen hat einen Grundstücks­eigentümer in Ratingen-Homberg zu Recht zu einem Straßen­bau­beitrag für neue Straßenlaternen herangezogen. Das hat die 12. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Düsseldorf mit soeben verkündetem Urteil entschieden und damit die Klage abgewiesen. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf weitere Beitrags­ver­fahren in der Stadt Ratingen.

In der Straße in Homberg ließ die Stadt zwischen Juni 2008 und Februar 2009 Arbeiten an der Straßenbeleuchtung durchführen und die vorhandenen 8 Leuchten durch insgesamt 17 neue Leuchten ersetzen. Gegen die Veranlagung zu einem Straßenbaubeitrag hat ein Anwohner Klage erhoben. Er hat sich insbesondere darauf berufen, es habe keine Notwendigkeit zu Änderungen an der Straßen­be­leuchtung bestanden. Ferner hätten zahlreiche Verfah­rens­fehler zu unangemessen hohen Kosten geführt.

Gericht: Heranziehung zum Straßen­bau­beitrag ist rechtmäßig

Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Es hat zur Urteils­be­gründung ausgeführt: Die Heranziehung zu dem Straßen­bau­beitrag sei zu Recht auf der Grundlage des § 8 des Kommu­na­l­ab­ga­ben­ge­setzes Nordrhein-Westfalen und der städtischen Straßen­bau­bei­trags­satzung erfolgt: Die Straßen­be­leuchtung sei verbessert worden. Es komme deshalb nicht darauf an, ob die alte Straßen­be­leuchtung abgenutzt oder erneu­e­rungs­be­dürftig gewesen sei. Die Maßnahme sei durch das weite Ausbauermessen der Stadt Ratingen gedeckt gewesen. Ein von den Anliegern gefordertes Beleuch­tungs­konzept für das gesamte Stadtgebiet sei nicht erforderlich gewesen. Die Verbesserung der Straßen­be­leuchtung habe auch nicht zu schlechthin unvertretbaren Kosten geführt. Schließlich stehe der zwischen der Stadt Ratingen und der Stadtwerke Ratingen GmbH im Jahr 2005 geschlossene sogenannte „Licht­lie­fer­vertrag“ der Beitrags­er­hebung nicht entgegen.

Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Düsseldorf (pm/pt)

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