Dokument-Nr. 22848
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Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil04.07.2016
Erschließungsbeiträge für eine seit mehr als 30 Jahren fertige Straße rechtswidrigGrundstückseigentümer muss möglicherweise anfallende kommunale Abgaben klar vorhersehen können
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Stadt Wuppertal im Jahr 2014 keine Erschließungsbeiträge für den bereits in den Jahren 1983/84 erfolgten Ausbau der Straße "Am Walde" in Wuppertal-Elberfeld in Höhe von jeweils ca. 3.500 Euro mehr erheben dürfte.
Zur Begründung führte das Gericht aus, dass nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundstückseigentümer klar vorhersehen können muss, ob er für sein Grundstück (noch) kommunale Abgaben bezahlen muss. Eine solche Vorhersehbarkeit ist nicht mehr gegeben, wenn die Stadt mehr als 30 Jahre nach der für den Grundstückseigentümer äußerlich erkennbaren vollständigen technischen Herstellung einer Straße Erschließungsbeiträge erhebt. Die Straße "Am Walde" in Wuppertal war bereits im Mai 1984 technisch vollständig hergestellt. Die Fahrbahn und die Gehwege waren vollständig ausgebaut, die Straßenbeleuchtung installiert und die Straßenentwässerung gewährleistet. Die Stadt kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass über die technische Herstellung hinaus rechtliche Voraussetzungen für die Beitragserhebung geschaffen werden mussten.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 04.07.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online
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