23.11.2024
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Dokument-Nr. 22848

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Urteil04.07.2016Verwaltungsgericht Düsseldorf12 K 6288/14, 12 K 6462/14
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Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil04.07.2016

Erschließungs­beiträge für eine seit mehr als 30 Jahren fertige Straße rechtswidrigGrund­stücks­eigentümer muss möglicherweise anfallende kommunale Abgaben klar vorhersehen können

Das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Stadt Wuppertal im Jahr 2014 keine Erschließungs­beiträge für den bereits in den Jahren 1983/84 erfolgten Ausbau der Straße "Am Walde" in Wuppertal-Elberfeld in Höhe von jeweils ca. 3.500 Euro mehr erheben dürfte.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass nach neuerer Rechtsprechung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts ein Grund­s­tücks­ei­gentümer klar vorhersehen können muss, ob er für sein Grundstück (noch) kommunale Abgaben bezahlen muss. Eine solche Vorher­seh­barkeit ist nicht mehr gegeben, wenn die Stadt mehr als 30 Jahre nach der für den Grund­s­tücks­ei­gentümer äußerlich erkennbaren vollständigen technischen Herstellung einer Straße Erschlie­ßungs­beiträge erhebt. Die Straße "Am Walde" in Wuppertal war bereits im Mai 1984 technisch vollständig hergestellt. Die Fahrbahn und die Gehwege waren vollständig ausgebaut, die Straßen­be­leuchtung installiert und die Straßen­ent­wäs­serung gewährleistet. Die Stadt kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass über die technische Herstellung hinaus rechtliche Voraussetzungen für die Beitrags­er­hebung geschaffen werden mussten.

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online

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