18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 13951

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil10.08.2012

Altpapier: Stadt Neuss muss Auskunft über Verwendung der Erlöse aus dem Altpa­pier­verkauf gebenLandrat kann als Kommu­na­l­aufsicht Unterlagen und Auskünfte hinsichtlich der Altpa­pier­samm­lungen verlangen

Die Stadt Neuss muss gegenüber dem Landrat des Rhein-Kreises Neuss Auskunft darüber erteilen, ob die Abfall- und Wertstofflo­gistik Neuss GmbH (AWL) bei der Sammlung des Altpapiers im Stadtgebiet Neuss im Auftrag der Stadt oder als gewerbliche Sammlerin handle und ferner, wohin die Erlöse aus dem Verkauf des Altpapiers geflossen seien. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf entschieden.

Im vorliegenden Fall hat die Stadt Neuss gegen eine kommu­na­l­auf­sichtliche Verfügung des Landrats des Rhein-Kreises Neuss geklagt. Die Klage wurde von dem Verwal­tungs­gericht Düsseldorf abgewiesen.

Keine Inter­es­sen­kol­lision durch reine Anforderungen von Informationen

Der Landrat war nach Auffassung des Verwal­tungs­ge­richtes Düsseldorf berechtigt, im Wege der Kommu­na­l­aufsicht die Vorlage der Unterlagen und Auskünfte zu verlangen. Eine Inter­es­sen­kol­lision mit der Folge, dass nicht der Landrat, sondern die Bezirks­re­gierung Düsseldorf für den Erlass einer entsprechenden Anordnung zuständig gewesen wäre, hat die das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf verneint. Allein durch die Anforderung der Informationen würden rechtliche Interessen des Kreises nicht berührt.

Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften bei Abfall­ge­büh­ren­ka­l­ku­lation müssen geprüft werden

Der Landrat habe auch nach Inkrafttreten des Kreis­l­auf­wirt­schafts­ge­setzes zum 1. Juni 2012 und der darin normierten Anzeigepflicht für gewerbliche Sammlungen weiterhin ein Interesse an den angeforderten Informationen. In diesem Zusammenhang sei insbesondere von Bedeutung, dass die Informationen gleichermaßen der Feststellung dienen sollten, ob die Stadt Neuss in der Vergangenheit bei der Abfall­ge­büh­ren­ka­l­ku­lation gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen habe.

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil13951

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI