15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 6584

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Dresden Beschluss22.08.2008

Keine Gefahr für öffentliche Sicherheit: Himmelslaternen dürfen gezündet werdenKein Startverbot für Himmelslaternen im Rahmen der "Dresdner Hörspielnächte"

Im Rahmen der »2. Dresdner Hörspielnächte« dürfen in den nächsten Tagen sogenannte Himmelslaternen aus den Elbauen aufsteigen. Ein Eilantrag gegen ein von der Landes­hauptstadt Dresden ausgesprochenes Verbot hatte vor dem Verwal­tungs­gericht Dresden Erfolg.

Eine Firma aus Leipzig hatte der Stadt die Absicht angezeigt, zwischen dem 23. und dem 31. August 2008 die aus Papier bestehenden und mit Baumwollkerzen bestückten Flugkörper allabendlich zu verkaufen. Zudem sollen jeweils etwa 35 dieser Himmelsleuchten unter Einhaltung der Sicher­heits­vor­schriften aufsteigen. Dieses Vorhaben wurde von der Landes­hauptstadt unter Hinweis auf Sicher­heits­be­denken untersagt.

Die Richter der 6. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts vermochten sich den städtischen Bedenken nicht anzuschließen. Von dem beabsichtigten Vorhaben gehe keine hinreichend konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus. Aufgrund der lokalen Umstände sowie der für die nächsten Tage zu erwartenden Wetterlage sei kein sicherer Schluss auf zu erwartende Schäden möglich. Zudem beabsichtige die Antragstellerin den bestim­mungs­gemäßen Gebrauch der Himmelsleuchten, insbesondere den Einsatz nur bei angemessener Windstärke und Windrichtung sowie die sichere Befestigung der Kerzen. Die Kammer halte angesichts der von den Beteiligten übereinstimmend geschilderten Häufung der Verwendung von Himmelslichtern in der letzten Zeit und fehlender eindeutig belegbarer Schadensfälle die von der Stadt getroffene Gefah­ren­prognose für nicht tragbar.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Dresden vom 22.08.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss6584

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI