14.11.2024
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Dokument-Nr. 3829

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Verwaltungsgericht Dresden Urteil31.01.2007

"Paintball" - Verbot ist rechtswidrigSpiel verletzt weder Wertmaßstäbe noch gesell­schaft­lichen Wertekonsens

Das Paintball-Spiel, auch "Gotcha" genannt, kann nach dem Sächsischen Polizeigesetz nicht verboten werden. Das Verwal­tungs­gericht Dresden hat eine entsprechende Ordnungs­ver­fügung der Stadt Bautzen aufgehoben.

Die Klägerin betreibt gewerblich eine Freizeit- und Sporthalle auf dem Gebiet der beklagten Stadt, in der sie u.a. die Sportarten "Speedball", "Paintball" und "Sub-Air" anbietet. Mit Ordnungs­ver­fügung vom 26.08.2002 untersagte die Beklagte der Klägerin, dort die Gelegenheit dafür zu bieten, dass mit Waffen oder Schussgeräten Farbma­r­kie­rungs­kugeln auf Menschen geschossen werden. Den Widerspruch der Klägerin gegen diese polizei­rechtliche Verfügung hatte das Landratsamt Bautzen mit Wider­spruchs­be­scheid vom 19.3.2003 zurückgewiesen. Die Behörden waren in ihren Bescheiden davon ausgegangen, dass es gegen die Menschenwürde verstoße, mit realitätsnahen Waffen im Rahmen eines Kampfspiels auf Menschen zu schießen . Dem gewerblichen Unter­hal­tungsspiel wohne eine Tendenz zur Bejahung, zumindest der Bagatel­li­sierung von Gewalt bei.

Hiergegen war die Klägerin, die bereits einstweiligen Rechtsschutz erhalten hatte (Beschluss vom 28.01.2003, 14 K 2777/02) nun auch mit ihrer Klage erfolgreich. Die Richter kamen zur Auffassung, dass die für ein solches Verbot vom Sächsischen Polizeigesetz verlangte "Gefahr für die öffentliche Ordnung" nicht vorliegt. Der bloße Verdacht, dass das angebotene Verhalten später einer entwürdigenden Behandlung von Menschen Vorschub leiste, könne noch nicht die von den Behörden angenommene Verletzung der Menschenwürde darstellen. Ein entsprechender Wirkungs­zu­sam­menhang zwischen dem Spiel und der Ausübung von Gewalt sei nicht belegt. Das Spiel selbst verletze weder Wertmaßstäbe des Grundgesetzes noch den gesell­schaft­lichen Wertekonsens.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Dresden vom 16.02.2007

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