15.11.2024
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Dokument-Nr. 6532

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Verwaltungsgericht Darmstadt Urteil14.08.2008

Kein Aufent­haltsrecht für illegal eingereiste türkische Mutter zweier in Deutschland lebender KinderKinder kommen allein zurecht

Eine illegal eingereiste Türkin, die Mutter von zwei in Deutschland lebenden volljährigen Kinder ist, hat keinen Anspruch auf ein Aufent­haltsrecht aus humanitären Gründen. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Darmstadt entschieden. Es hat die Klage der türkischen Staats­an­ge­hörigen auf Erteilung einer Aufent­halt­s­er­laubnis gegen die Stadt Rüsselsheim zurückgewiesen.

Die Klägerin, die im März 2005 mit einem Besuchervisum zu ihren im Bundesgebiet lebenden Töchtern eingereist ist und sich seit dem 05.04.2005 illegal im Bundesgebiet aufhält, hat nach dem Aufenthaltsgesetz keinen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Das Aufent­halts­gesetz gewährt den Zuzug aus familiären Gründen grundsätzlich nur Eheleuten, die in ehelicher Lebens­ge­mein­schaft leben sowie minder-jährigen Kindern. Demgegenüber ist die Klägerin von ihrem in Deutschland lebenden Ehemann geschieden und ihre Kinder waren im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung bereits volljährig.

Keine Aufent­halt­s­er­laubnis aus humanitären Gründen

Letztlich lagen nach Überzeugung des Gerichts auch die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufent­halt­s­er­laubnis aus humanitären Gründen nicht vor. Die Klägerin konnte insbesondere nicht den Nachweis erbringen, dass ihre volljährigen Töchter, die in der mündlichen Verhandlung anwesend waren, ohne ihre Anwesenheit im Bundesgebiet erheblichen Schaden nehmen könnten.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Darmstadt vom 14.08.2008

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