21.11.2024
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Dokument-Nr. 29586

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Verwaltungsgericht Darmstadt Beschluss10.12.2020

Eilantrag eines Bewohners einer Senio­ren­re­sidenz gegen Quarantäne-Anordnung erfolgreichGesundheitsamt ordnet unklare Bestimmungen an und wendet sich an falschen Adressaten

Die unter anderem für Infektions­schutzrecht zuständige 4. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Darmstadt hat in einem Eilverfahren dem Antrag eines Bewohners einer Senio­ren­re­sidenz Recht gegeben, mit dem sich dieser gegen ihn in seiner Bewegungs­freiheit einschränkende Quarantäne-Maßnahmen gewendet hat.

Das zuständige Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt hatte aufgrund bestätigter COVID-19-Infektionen in der Senio­ren­re­sidenz gegenüber dieser verschiedene Quarantäne-Maßnahmen verfügt, unter anderem die sogenannte Absonderung sämtlicher nicht infizierter Personen des Hauses sowie die Anordnung, diesen Personen ein Verlassen ihrer Zimmer "bis mindestens zum 26.11.2020" nicht zu gestatten.

Gesundheitsamt ordnet unklare Bestimmungen an und wendet sich an falschen Adressaten

Hiergegen wandte sich ein Bewohner im Eilverfahren vor dem Verwal­tungs­gericht mit Erfolg. So beanstandete das Gericht zunächst die entsprechende Anordnung in zeitlicher Hinsicht als zu unbestimmt, weil für die Betroffenen unklar bleibe, ob die angeordnete Maßnahme ("bis mindestens 26.11.2020") am 26.11.2020 ende oder gegebenenfalls darüber hinaus wirksam bleibe. Weiter habe sich die Behörde zu Unrecht an die Senio­ren­re­sidenz als Adressatin der Quarantäne-Anordnung gewandt, statt sich an die in ihrer Bewegungs- und Handlungs­freiheit unmittelbar betroffenen einzelnen Bewohner/Mieter der Residenz zu wenden. Schließlich sei auch rechtlich unzulässig, der Senio­ren­re­sidenz aufzugeben, den in Quarantäne befindlichen Personen ein Verlassen ihrer Zimmer zu untersagen. Eine Übertragung solcher hoheitlichen Befugnisse auf Dritte sehe das Infek­ti­o­ns­schutz­gesetz nicht vor, zumal es sich hierbei um einen erheblichen Eingriff in Freiheitsrechte handle.

Quelle: Verwaltungsgericht Darmstadt, ra-online (pm/pt)

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