21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein Gebäude, welches gerade abgerissen wird.

Dokument-Nr. 2489

Drucken
Urteil17.05.2006Verwaltungsgericht Darmstadt2 E 1127/05
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Darmstadt Urteil17.05.2006

Keine Spielothek in Offenbacher Einkaufzentrum"Vergnü­gungs­stätte" ist in einem Wohngebiet nicht zulässig

Das Verwal­tungs­gericht Darmstadt hat eine Klage auf Erteilung einer Nutzung­s­än­de­rungs­ge­neh­migung für vier Kleinläden in dem Ladenzentrum Hugo-Wolf-Straße 10 - 12, in Offenbach, Gemarkung Offenbach-Lauterborn, Flur 11, Flurstück 112/4 abgewiesen. Der Kläger wollte mit seiner Klage die Genehmigung für eine Spielothek mit Internet-Cafe erreichen.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Nutzung­s­än­de­rungs­ge­neh­migung baurechtliche Vorschriften entgegenstünden. Das Vorhaben sei nur zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grund­s­tücks­fläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfüge und die Erschließung gesichert sei. Dabei könne das Ladenzentrum nicht für sich betrachtet werden, sondern müsse in seinen städtebaulichen Funktionen auch für die umliegende Bebauung, die ausschließlich Wohnbebauung sei, gesehen werden. Diese Funktion sei diejenige der Nahversorgung dieser ringsum wohnenden Wohnbevölkerung. Eine isolierte Betrachtung allein des streit­ge­gen­ständ­lichen Ladenzentrums verbiete sich von daher. Das Gebiet entspreche somit einem allgemeinen Wohngebiet, in dem nur solche Nutzungen statthaft seien, die in einem allgemeinen Wohngebiet regelmäßig oder ausnahmsweise zugelassen werden können. Regelmäßig zulässig seien die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speise­wirt­schaften sowie nicht störende Handwerks­be­triebe. Ausnahmsweise könnten sonstige nicht störende Gewerbebetriebe zugelassen werden. Im vorliegenden Fall handele es sich jedoch nicht um einen sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieb, sondern um eine Vergnü­gungs­stätte, die im allgemeinen Wohngebiet weder regelmäßig noch ausnahmsweise zugelassen werden könne. Gegen das Urteil kann binnen eines Monats nach Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung bei dem Hessischen Verwal­tungs­ge­richtshof gestellt werden.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Darmstadt vom 30.05.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil2489

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI