Verwaltungsgericht Bremen Beschluss11.01.2006
Stelle des Ortsamtsleiters in Burglesum darf vorläufig nicht vergeben werden
Das Verwaltungsgericht Bremmen hat mit einem Eilbeschluss entschieden, dass die zu besetzende Stelle des Ortsamtsleiters/ der Ortsamtsleiterin in Burglesum vorläufig nicht vergeben werden darf.
Bei der Ausschreibung der Stelle war als eine Eignungsvoraussetzung „Abitur, Fachhochschulreife oder langjährige Erfahrung im Stadtteilmanagement“ gefordert worden. Die Bewerbung des Antragstellers war nicht berücksichtigt worden, weil er diese Voraussetzung nicht erfülle. Er war zwar über mehrere Jahre als Fraktionssprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Beirat Burglesum tätig, damit habe er jedoch keine Erfahrung im Stadtteilmanagement im Sinne der Ausschreibung nachgewiesen, weil davon nur bei einer hauptberuflichen Tätigkeit ausgegangen werden könne.
Das Gericht hat nun entschieden, dass diese Anforderung sich so nicht aus der Ausschreibung ergebe und es deshalb fehlerhaft gewesen sei, den Antragsteller nicht in die Auswahl einzubeziehen. Solange das nicht geschehen sei, dürfe die Stelle nicht mit einem anderen Bewerber besetzt werden. Das Gericht hat zugleich klargestellt, dass es primär Sache des Innensenators sei, die Qualifikation der Bewerber für die ausgeschriebene Stelle zu bewerten, wenn er nun unter Einbeziehung des Antragstellers eine neue Auswahlentscheidung trifft.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2006
Quelle: Pressemitteilung des VG Bremen vom 11.01.2006