15.11.2024
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Dokument-Nr. 1686

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Beschluss11.01.2006Verwaltungsgericht Bremen6 V 2545/05
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Verwaltungsgericht Bremen Beschluss11.01.2006

Stelle des Ortsamtsleiters in Burglesum darf vorläufig nicht vergeben werden

Das Verwal­tungs­gericht Bremmen hat mit einem Eilbeschluss entschieden, dass die zu besetzende Stelle des Ortsamtsleiters/ der Ortsamts­leiterin in Burglesum vorläufig nicht vergeben werden darf.

Bei der Ausschreibung der Stelle war als eine Eignungs­vor­aus­setzung „Abitur, Fachhoch­schulreife oder langjährige Erfahrung im Stadt­teil­ma­na­gement“ gefordert worden. Die Bewerbung des Antragstellers war nicht berücksichtigt worden, weil er diese Voraussetzung nicht erfülle. Er war zwar über mehrere Jahre als Frakti­o­ns­s­precher von Bündnis 90/Die Grünen im Beirat Burglesum tätig, damit habe er jedoch keine Erfahrung im Stadt­teil­ma­na­gement im Sinne der Ausschreibung nachgewiesen, weil davon nur bei einer haupt­be­ruf­lichen Tätigkeit ausgegangen werden könne.

Das Gericht hat nun entschieden, dass diese Anforderung sich so nicht aus der Ausschreibung ergebe und es deshalb fehlerhaft gewesen sei, den Antragsteller nicht in die Auswahl einzubeziehen. Solange das nicht geschehen sei, dürfe die Stelle nicht mit einem anderen Bewerber besetzt werden. Das Gericht hat zugleich klargestellt, dass es primär Sache des Innensenators sei, die Qualifikation der Bewerber für die ausgeschriebene Stelle zu bewerten, wenn er nun unter Einbeziehung des Antragstellers eine neue Auswah­l­ent­scheidung trifft.

Quelle: Pressemitteilung des VG Bremen vom 11.01.2006

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